Zweitwohnsitz abgemeldet-HH verlangt trotzdem Mietvertrag...

Alfred @, Dienstag, 21.04.2009 (vor 5502 Tagen) @ Rachel

Richtig verstanden – Steuer fällt nur für Nebenwohnungen an.
Klagen kann man immer – gegen und über alles. Pflicht ist die ZWSt nach dem Hamburger ZWSt-Gesetz –aber wer sagt denn, dass dieses Gesetz nicht verfassungswidrig ist> Wäre nicht das erste Gesetz, dass vor dem BVerfG keinen Bestand hat.
Wenn ich das richtig sehe, geht es bei dem Mietvertrag um die Steuer BIS zur Abmeldung der Nebenwohnung. Das ist korrekt. Da ich nicht weiß, wie der Mietvertrag aussieht, kann ich da auch nicht genau sagen, welche Angaben noch erforderlich sind. Üblicherweise wird das FA bei wie Mietern von einer hälftigen Aufteilung der Miete ausgehen wollen, wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich anders festgelegt ist. Alles andere, was nicht im Mietvertrag steht, wäre durch Dich zu belegen (z.B. durch eine Erklärung der Mitmieterin - das wäre dann der Nachweis).
Wenn Du in Hamburg arbeitest, wirst Du Dich dort wahrscheinlich vorwiegend aufhalten und muss Dich in diesem Fall dementsprechend mit Hauptwohnung registrieren lassen.


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