zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Mario

Hallo Matio,
man kann sicherlich tagen und nächtigen, aber ich nehme mal an, Du meinst "Tage und Nächte".:-)
Solche Fragen liebe ich.
Steht in keinem Meldegesetz und findet sich nur in Kommentaren/Ausführungsbestimmungen. War nicht unumstritten, hat sich letztlich aber seit etwa 1991 auf die von mir beschriebene, rein quantitativ zeitliche Betrachtungsweise eingependelt und ist allgemeine Rechtsauffassung. Mit maßgeblich dafür sind wohl die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
de kleinste "Zähleinheit" ist dabei der Tag.
Bei Berufstägigen u.vglb. gilt für den Jahresdurchschnitt die Fausformel 4:3 (4 Tage in der Woche am Arbeitsort, 3 Tage am Wohnort). Das ist eine "Regelvermutung", die der Meldepflichtige widerlegen muss, wenn er damit nicht einverstanden ist.
Gruß
Christian


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