zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?
Hallo Mario,
das Einwohnermeldeamt kann.
Außerdem zählen nicht die Nächte in sondern nur „ganze“ Tage am Ort der Wohnung. Üblicherweise ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer damit vorwiegend am Arbeitsort (flexible Arbeitszeiten mal unberücksichtigt).
Gruß
Christian
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Mario,
07.08.2008
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