zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Mario

Hallo Mario,
das Einwohnermeldeamt kann.
Außerdem zählen nicht die Nächte in sondern nur „ganze“ Tage am Ort der Wohnung. Üblicherweise ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer damit vorwiegend am Arbeitsort (flexible Arbeitszeiten mal unberücksichtigt).
Gruß
Christian


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