ZWS für Single-Berufspendler

Rebell @, Mittwoch, 27.04.2022 (vor 749 Tagen) @ sailor672

Hallo zusammen,

mit großer Freude habe ich euer Forum entdeckt und durchstöbert - habe aber keinen Beitrag zu meinem Problem gefunden.

Die Eckdaten:
- Ich bin Single und lebe seit 10/21 in Hamburg (Hauptwohnsitz)
- Ich bin nach Hamburg gezogen, um mich um meine allein lebende, pflegebedürftige Mutter zu kümmern (Pflegegrad 2), deren eingetragene Pflegeperson ich bin.
- Seit 6/2021 arbeite in Minden. Dort habe ich zum 1.1.22 eine Pendlerwohnung gemietet und direkt den Nebenwohnsitz angemeldet

Da frage ich mich weshalb denn als Nebenwohnsitz in Minden melden?

- Corona-bedingt war ich bislang fast ausschließlich in Hamburg im Homeoffice - und werde dank großzügiger Homeoffice-Regelung wohl auch künftig nur 5 - 7 Tage pro Monat in Minden sein

Wäre wohl einfacher in Minden Erstwohnsitz und in Hamburg nur besuchweise die Mutter pflegen, die Mutter zahlt dort auch die Miete oder ist Eigentümerin der Wohnung und kann Dich auch sogar kostenlos beherbergen für die Pflegeleistung? Ich kann mir nicht gut vorstellen, dass eine Pflegeperson aus Polen gezwungen werden kann für die Dauerpflege einen Zweitwohnsitz anzumelden.

- Laut Mindener ZWS-Satzung bin ich als Ledige steuerpflichtig (319 Euro p.a.)

Darin liegt wohl die große Ungerechtigkeit - um sich wegen "Diskriminierung" zur WEhr zu setzen, ist mal wohl gezwungen ein Prozessrisiko einzugehen, solltest Du so wenig verdienen, dass Du Prozesskostenhilfe beantragen könntest - wäre es ein leichte Sache mal den Versuch zu starten gegen diese Ungleichbehandlung eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen - ABER dazu ist eben der Kostenaufwand u.U. ein Vielfaches von dem was die Zwst hier kostet!!

Ich ärgere mich darüber, dass die ZWS-Befreiung bei Berufspendlern an den Familienstand geknüpft ist - und empfinde das als diskriminierend.

Ärgern ist hier vollkommen unnützig - selbst handeln und trixen führt in der Regel weiter

Das Grundsatzurteil von 2005, wodurch die ZWS-Befreiung für Verheiratete ja m.E. erst kam, ist mir bekannt - auch der Verweis auf Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie).

Alternative: Einfach heiraten!

In der Begründung heißt es ja sinngemäß, dass Verheiratete aufgrund der ehelichen Bindung von der Verlegung des Wohnsitzes an den Arbeitsort abgehalten werden. Ich habe zwar keine eheliche Bindung, bin aber aufgrund der Pflege meiner Mutter ebenfalls nicht in der Lage, dauerhaft am Arbeitsort zu wohnen.


In Sache Zweitwohnungssteuer gibt es noch viel graphierendere Ungereimtheiten- dazu sind eben nur diese raffgierigen Kommunen und die Landesregierungen und in der Folge die Verwaltungsgerichte für derartige Misstände zuständig bzw. verantwortlich - bei einer Bundesregierung gibt es keine gesetzliche Regelung zur Zweitwohnungssteuer.

Ich empfinde es in der heutigen Zeit - angesichts unterschiedlichster Lebensentwürfe - als nicht zeitgemäß, Singles zu unterstellen, dass sie, nur weil sie keine Ehe o.ä. führen, völlig frei sind in ihrer Wohnortwahl. Familiäre Verpflichtungen können diverse Ausprägungen haben. Insofern empfinde ich das als Diskriminierung und wünsche mir die Loslösung vom Kriterium des Familienstandes.

beenden durch Heirat einen Adam?

Ich plane, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Da ihr euch mit dem Thema insgesamt wahrscheinlich besser auskennt, würde ich mich über euer Feedback freuen, ob ihr meine Sicht als zu spitzfindig betrachtet oder sie nachvollziehen könnt? Und ich wäre dankbar für Hinweise oder Ratschläge.

Es spricht nichts gegen einen Widerspruch- es ist allerdings bedenklich hierzu einen zugelassenen Juristen zu gewinnen - welcher bereit ist mit so einem geringen Streitwert überhaupt eine Zeile zu schreiben- es kommt noch dazu, dass alle diese zuständigen Verwaltungsgerichte "Weisungsgebunden" sind von der zuständigen Landesregierung- mehr dazu findest ganz bestimmt >> www.buergernetzwerk-bayern.de.. erstaunlich deutliche Beispiele!


Vielen Dank für die Möglichkeit, meine Frage hier zu posten!
Eva

Lass bitte mal wieder etwas in diesem Forum in Erfharung bringen für welchen Vorschlag oder Hinweis Du Dich entschieden hast!


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