Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

René ⌂ @, Donnerstag, 04.02.2021 (vor 1200 Tagen) @ Alfred186
bearbeitet von René, Freitag, 05.02.2021

Ich bezeiehe mich hier auf § 22 BMG.

Die erste Option ist bei der Bestimmung folgende:

(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Wenn ihr als Familie einen vorwiegend benutzte Wohnung habt, so müsst ihr euch beide da anmelden. Es schreibt aber niemand vor, dass ihr eine "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie" haben müsst - und dann gilt auch dieser Absatz nicht, so dass dann die Wohnung der jeweiligen Person wieder maßgebend ist. Ob das am Ende glaubhaft ist - im selben Gebäude - steht dann auf einem anderen Blatt.


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