Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

René ⌂ @, Dienstag, 02.02.2021 (vor 1201 Tagen) @ Alfred186

Der Wohnungsbegriff ist baurechtlich hinreichend spezifiziert - ganz unabhängig der Frage, wie viele Mietverträge es gibt (oder gar im Eigentum). Was ggf. helfen könnte, wäre das Verschmelzen zu einer Wohnung - was aber baurechtlich nicht immer klappt (zumal ja auch Mietwohnung).

Einkommenssteuerrechtlich kann ich es nicht abschätzen. §26 EstG sieht für gemeinsame Veranlagung "nicht dauernd getrennt leben" vor, der in §1567 in Zusammenhang mit Scheidung definiert wird - was ja hier wohl nicht der Fall ist. Diese Frage solltest du mit Steuerberatern klären.

Für die Zweitwohnung könntet ihr das Konstrukt herstellen, dass du in der einen Wohnung deinen Lebensmittelschwerpunkt erklärst, deine Partnerin in der anderen und ihr als Familie keinen gemeinsamen Lebensmittelschwerpunkt habt. Bei getrennten Wohnungen gar in verschiedenen Ortsteilen ist das gut nachvollziehbar, aber ob das innerhalb eines Hauses dann aber glaubbar gemacht werden kann (also dass das Amt diese Aufteilung akzeptiert), kann ich nicht abschätzen.


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