News: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

Rebell @, Samstag, 14.12.2019 (vor 1620 Tagen) @ René

hätte für die Zweitwohnungsteuer einfach eine neue Satzung auf Basis der Nettokaltmiete beschlossen werden können. Im Zweifel schreibt man diese von einer anderen Kommune ab.

Aha auch diese Empfehlung kann in nächster Zeit wieder ein Fallstrick werden, das haben Richter und Anwälte mehr als deutlich erkannt und diskutiert- denn überall dort wo es keinen amtlichen Mietspiegel als Grundlage "Jahreskaltmiete" gibt ist die Bemessungsgrundlage das größte Problem zur Rechtsicherheit von Zwst-Steuerbescheiden. Ganz besonders in Tourismusgebieten wo eigentlich sehr wenige Mietverhältnisse vorzufinden sind.

Da die Kommunen aber nicht reagierten, wurden nun Gerichte über alle Instanzen involviert. Nur damit das oberste Gericht den Kommunen nun sagt: Erledigt eure Hausaufgaben!

Es ist wohl damit zu begründen, denn die Verunsicherungen sind seit dem Urteil -von 2017 wo es um die Staffelungen gegangen ist- diese haben die Gemeinden gerne benutzt um den Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten.

Praktisch wird dieses Urteil aber keine Relevanz haben. Die Kommunen werden wohl nun neue Satzungen beschließen. Wie das Bundesverwaltungsgericht schon angedeutet hat: auch rückwirkend. Mitunter könnten die Kläger durch ihre Klage auch mehr zahlen. Es sei denn, die eigene Wohnung an der Autobahn war einst mal das Filetgrundstück des Ortes.

ABER hier nun schon wieder, also innerhalb von 2 Jahren, die dritte Satzung auszuarbeiten bereitet den Juristen enorme Probleme- denn dort wo kein Mietspiegel zu Grunde gelegt werden kann bleibt nur noch die Schätzung dieser Mieten übrig! Es bahnt sich schon wieder eine neue Klage an- denn eine reelle Bemessungsgrundlage zur Zwst. kann nicht über Schätzungen auf breiter Ebene Bestand haben.
Folglich müssten solche Kommunen jede einzelne zu besteuernde Wohnung über einen gerichtlich anerkannten ortskundigen - neutralen Fachgutachter der Mietwert festgelegt werden. Der Aufwand ist wohl den Kommunen bekannt und das fürchten diese und versuchen wie bisher solche riskanten rechtswidrigen Satzungen sich weiter durchzumogeln!

Bei diesem Urteil ist auch klipp und klar erkennbar - nur wer in der Vergangenheit klagte hat Anspruch auf Rückzahlung - bei Fällen ohne Widerspruch - besteht eben keine Verpflichtung die eigentlich zu Unrecht erhobenen Steuern zurückzuzahlen!

Also dürfen wir davon ausgehen, dass in etwa 2 bis 3 Jahren auch die nun Neuen Satzungen mit dem Passus "geschätzt" entweder vor dem Bundesverwaltungsgericht oder BVerfG. wieder eine Grundsatzentscheidung fällig wird!!

Dabei gäbe es wohl eine Möglichkeit für jeden Bescheid Widerspruch einzulegen - ruhendes Verfahren beantragen - bis diese Konstellation endgültig durch ein Urteil entschieden ist.

Genau das befürchten eben zahlreiche Kommunen und haben bereits nach der Verhandlung in Leipzig als Gefahr für Existenz der Zwst überhaupt erwogen.


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