Zweitwohnungsteuerbescheid 2011ff

Alfred @, Donnerstag, 02.10.2014 (vor 3518 Tagen) @ dirk 74

Entscheidend ist vor allem der Nachweis, dass die Registrierung mit Nebenwohnung tatsächlich falsch war und es sich um die vorwiegend genutzte Wohnung - mithin die Erstwohnung - handelte. Die sonstigen Schwachsinnigkeiten der Leipziger Satzung und Verwaltungspraxis kann man am Rande erwähnen, muss aber nicht sein.


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