Zweitwohnungssteuerbescheid 2011ff

dirk 74 @, Mittwoch, 01.10.2014 (vor 3519 Tagen) @ René

danke für den Hinweis mit der Degression, gute Idee.

Differenzierung ist wie gesagt in der Satzung gerade nicht angelegt (sehe ich auch so). Im Schreiben aus 2012 schrieb die Stadt aber:

"Nach damaligen Rechtsverständnis (Anm: 2006-2011) wurde dabei nicht nach Alter, beruflicher Entwicklung und wirtschaftlicher Selbständigkeit unterschieden, sondern allein darauf abgestellt, dass das Bewohnen eines Zimmers in der elterlichen Wohnung keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung beinhaltet und dem Betreffenden somit auch kein Verfügungsrecht zusteht".

Daraus habe ich geschlossen, dass die Stadt - abweichend von der Satzung künftig nach wirtschaftlicher Abhängigkeit etc. zu differenzieren gedenkt.


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