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<title>zweitwohnsitzsteuer.de</title>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>zweitwohnsitzsteuer.de</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS Potsdam: Was bei Zuzug der Partnerin?</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von bernd in potsdam, 16.05.2012, 11:12:</i><br /><br />Hallo Alfred,<br />
<br />
aus bestimmten Gründen habe ich in NRW meinen Hauptwohnsitz. Daran lässt sich - für die nächsten Jahre jedenfalls - nichts ändern. Potsdam ist mein 3. Wohnsitz, am bisherigen Wohnort meiner Partnerin (in Hessen) mein 2. Wohnsitz.<br />
<br />
Daher möchte ich hier meine Ausgangsfrage erneuern, ob durch Zuzug meiner Partnerin in meine Potsdamer Wohnung mit erstem Wohnsitz und Job in Potsdam nicht meine bisher zu entrichtende ZWS halbiert werden müßte. <br />
<br />
Mir geht es hier darum, ob jemand ähnliches erreicht hat und ggf. zusätzlichen Hinweis hierfür geben kann.<br />
<br />
Gruss,<br />
Bernd]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11775</link>
<pubDate>Wed, 16 May 2012 11:12:26 GMT</pubDate>
</item>
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<title>ZWS Potsdam: Was bei Zuzug der Partnerin?</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 15.05.2012, 17:06:</i><br /><br />Die Frage geht dahin: <br />
Bist Du in Potsdam mit Nebenwohnung melderechtskonform registriert oder müsste dort nicht Deine Hauptwohnung (= die rein quantitativ zeitlich betrachtet vorwiegend benutzte Wohnung) sein? Oder anderes gefragt: Wirst Du Dich - auch nach Zuzug Deiner Freundin nach Potsdam - weiterhin zeitlich gesehen vorwiegend am Ort Deiner Hauptwohnung aufhalten.<br />
Hintergrund der Frage: Wenn Du in Potsdam mit Hauptwohnung registriert bist, entfällt die ZWSt für Dich.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11774</link>
<pubDate>Tue, 15 May 2012 17:06:23 GMT</pubDate>
</item>
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<title>ZWS Potsdam: Was bei Zuzug der Partnerin?</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von bernd in potsdam, 15.05.2012, 16:49:</i><br /><br /><i>» Nebenwohnung in Potsdam, die Partnerin zieht nach Potsdam?Ich würde erst<br /></i><i>» Mal die eigenen melderechtlichen Verhältnisse überprüfen.<br /></i>
<br />
<br />
Hallo Alfred,<br />
<br />
falls es interessiert: Ich selbst bin in Potsdam natürlich mit Nebenwohnsitz gemeldet. Der Mietvertrag meiner Potsdamer Wohnung lautet bisher auf mich allein.<br />
<br />
Gruß,<br />
Bernd]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11773</link>
<pubDate>Tue, 15 May 2012 16:49:07 GMT</pubDate>
</item>
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<title>ZWS Potsdam: Was bei Zuzug der Partnerin?</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 14.05.2012, 14:22:</i><br /><br />Nebenwohnung in Potsdam, die Partnerin zieht nach Potsdam?Ich würde erst Mal die eigenen melderechtlichen Verhältnisse überprüfen.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11772</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 14:22:59 GMT</pubDate>
</item>
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<title>ZWS Potsdam: Was bei Zuzug der Partnerin?</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von bernd in potsdam, 14.05.2012, 13:01:</i><br /><br />Hallo,<br />
weiß jemand, ob sich die ZWS bei Zuzug der Partnerin nach Potsdam und in meine Wohnung u.U. verändert? Halbiert sich evtl. die bisher zu zahlende ZWS, wenn meine Partnerin ihren ersten Wohnsitz nach Potsdam verlegt? Müsste sie dafür in den Mietvertrag mit eintreten?<br />
<br />
Besten Dank im Voraus für die Rückantwort(en),<br />
Bernd]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11771</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 13:01:02 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Sozialhilfeempfänger Umzug Leipzig  - 1 M. Überschneidung</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 14.05.2012, 10:05:</i><br /><br />Eigentümer oder Mieter einer Wohnung zu sein, hat mit der Zweitwohnungsteuer (nicht nur) in Leipzig nur dann was zu tun, wenn man beide Wohnungen im melderechtlichen Sinn benutzt.<br />
<br />
Wenn Deine Bekannte am 01.07. (So) aus ihrer alten Wohnung auszieht und in Leipzig eine neue Wohnung bezieht, hat sie ich in Leipzig mit einziger Wohnung neu registrieren zu lassen (die alte Wohnung wird dabei abgemeldet). Damit gibt es keine Grundlage für die Erhebung einer ZWSt.<br />
 <br />
Die Frage nach der Höhe der ZWSt erübrigt sich damit.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11770</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:05:28 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Sozialhilfeempfänger Umzug Leipzig  - 1 M. Überschneidung</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von loscarl, 14.05.2012, 08:34:</i><br /><br />Hallo,<br />
<br />
eine Bekannte von mir (Sozialhilfeempfängerin) zieht nach Leipzig um dort eine Ausbildung anzufangen. Ihre Wohnung ist bereits gekündigt. Die Ausbildung beginnt am 01.08.2012 und die bisherige Wohnung läuft am 31.07.2012 aus. Nun hat sie aber die Gelegenheit schon ab dem 01.07.2012 in ihre neue Wohnung in Leipzig einzuziehen. Es wäre ja eh schlecht, ab 01.08. dort die Ausbildung anzufangen und gleichzeitig einzuziehen. Sie hätte auch schon fast einen Nachmieter für ihre bisherige Wohnung gefunden, der am 01.07. dort einzieht. Aber der Vermieter wollte die Person nicht. Also läuft es wohl darauf hinaus, dass sie einen Monat Überschneidung hat.<br />
<br />
Sie hat sich damit abgefunden, für diesen Monat die Miete der alten Wohnung übernehmen zu müssen. Muss sie nun auch noch Zweitwohnsitzsteuer zahlen? Die Stadt Leipzig erhebt ja Zweitwohnsitzsteuer. Aber wie ist das bei Sozialhilfeempfängern?<br />
<br />
Wie hoch würde der Betrag dann ungefähr ausfallen? (Beide Wohnnungen sind 1-Zimmer Apartements)]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11769</link>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 08:34:24 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 10.05.2012, 12:30:</i><br /><br /><i>» Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff)...  <br /></i>
Das alles ändert nichts daran, dass es keine rechtliche Koppelung der Zweitwohnungsteuer an den kommunalen Finanzausgleich (und umgekehrt) gibt.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11768</link>
<pubDate>Thu, 10 May 2012 12:30:10 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Rebell, 10.05.2012, 11:33:</i><br /><br />Was wegfällt ist allenfalls das dumme Gelaber<br /><i>» von der Rechtfertigung der ZWSt wegen „bereitgestellter aber genutzter (oder nicht genutzter) und nicht bezahlter Infrastruktur“. Sinnvoll gegen die Zweitwohnungsteuer wäre vielleicht deren vollständige Verrechnung mit dem kommunalen Finanzausgleich.<br /></i>
<br />
Dazu haben sich schon seit Jahren Finanz- Rechtsexperten passend geäußert, dem Gesetzgeber ist dies auch hinreichend bekannt, es fehlt nur noch an der Umsetzung.<br />
Wenn in den Parlamenten  weniger Neidhammel von den Wählern platziert würden, kämen solche Argumente auch zum Erfolg: hier seien die Zitate erwähnt:<br />
<br />
Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff):  <br />
<br />
<em><strong>Auch wenn alle bayerischen Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben würden, würden das Problem der Wohnsitzverlagerungen und die daran gekoppelten Auswirkungen im Finanzausgleich nicht vollständig beseitigt. Der Zweitwohnungsbesitzer wird in aller Regel seinen Zweitwohnsitz dort begründen, wo der Steuersatz und / oder die Bemessungsgrundlage für ihn günstiger ist. Dieser durch die Zweitwohnungssteuer ausgelöste Wettbewerb um die Hauptwohnsitze würde erst ein Ende finden, wenn sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungsbesteuerung und die Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entsprächen. Der Wohnsitzstatus des Bürgers wäre dann aus kommunalfinanzrechtlicher Sicht unerheblich geworden, denn ein Bürger mit Hauptwohnsitz verschaffte der Kommune die gleichen Einnahmen wie ein Bürger mit Zweitwohnsitz. Es wäre  dann aber auch zu überlegen, auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten und die Infrastrukturbenutzung durch Zweitwohnungsbesitzer zum Gegenstand des kommunalen Finanzausgleichs zu machen.<br />
</strong></em><br />
Lasst  uns hoffen, dass mal wieder die Bayern denn mit ihrem reformwilligen Finanzminister Dr. Markus Söder für das Jahr hat er sich schon bekannt &quot;2013 gibt es einen Steuer-Wahlkampf&quot;, ihre Vorbildfunktion in Form von Bürgernähe einen Fortschritt erreichen. Von den Nordlichtern, die mit dem Geld nicht umgehen können, darf niemand einen Hoffnungsschimmer hegen, ganz im Gegenteil, überall wo in einer Partei nur noch&quot;Sozialbegriffe&quot; im Vordergund verankert sind gibts außer Schuldenmachen und Steuern erhöhen keine weiteren Entwicklungen für die Zukunft!<br />
<br />
Alle diese Chaoten möchten von den Erfolgen der Anderen profitieren in Form von Finanz- Länderausgleich, Deutschland hat auch Länderregierungen wie griechische Europachaoten- das zeigt das jüngste Wahlergebnis deutlich!]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11767</link>
<pubDate>Thu, 10 May 2012 11:33:27 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 10.05.2012, 10:50:</i><br /><br /><i>» ... da ist wohl Dir mal ein Trugschluss gelungen wegen<br /></i><i>» oberflächlichem Lesen entgangen ...<br /></i>
Wenn hier einer oberflächlich (nicht nur) liest, bist Du es.<br />
<br /><i>» Das Ende der Zweitwohnungsteuer wäre ganz einfach erreicht, wenn ein Bürger mit Zweitwohnsitz gleichwertig mit den Erstwohnsitzbürger ...<br /></i>
Hier unterläuft wohl Dir ein Trugschluss. Die Zulässigkeit der ZWSt ist unabhängig vom kommunalen Finanzausgleich und bleibt für die Kommunen eine zusätzliche Einnahmequelle. Das dürfte insbesondere für die „Tourismus-Kommunen“ gelten. Was wegfällt ist allenfalls das dumme Gelaber von der Rechtfertigung der ZWSt wegen „bereitgestellter aber genutzter (oder nicht genutzter) und nicht bezahlter Infrastruktur“.<br />
Sinnvoll gegen die Zweitwohnungsteuer wäre vielleicht deren vollständige Verrechnung mit dem kommunalen Finanzausgleich.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11766</link>
<pubDate>Thu, 10 May 2012 10:50:31 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Rebell, 10.05.2012, 10:36:</i><br /><br /><i>» Ist das Kind mit Nebenwohnung registriert, wird es vermutlich zur ZWSt  herangezogen werden.<br /></i>
<br />
Aha - Alfred, da ist wohl Dir mal ein Trugschluss gelungen wegen oberflächlichem Lesen entgangen, denn es heisst ja von der Zwst. befreit wenn die Kinder sich mit Erstwohnsitz anmelden!<br />
<br />
Trotzdem ist diese gesetzliche Regelung nicht akzeptabel, die üble Ungerechtigkeit liegt darin, dass damit viele Kommunen welche die Zweitwohnungssteuer wie Piraten erheben, hiermit zu ungerechten Einnahmen gelangen. Im Klartext wird es als Einwohnerveredelung kritisch betrachtet als unfaires Abjagen von Bürgern zum Zwecke höheren Finanzausgleich zu erreichen.<br />
der Gesetzgeber müsste aufgefordert werden für mehr Gerechtigkeit zu sorgen und nicht nur über das Meldegesetz die &quot;Gäste&quot; - Studenten sind somit auch Gäste in einer Stadt-<br />
zu behandeln wie Freiwild das man zur Ummeldung zwingen will.<br />
<br />
Das Ende der Zweitwohnungsteuer wäre ganz einfach erreicht, wenn ein Bürger mit Zweitwohnsitz gleichwertig mit den Erstwohnsitzbürger gleichgestellt würden! Dies wäre im Rahmen des bundesweit neu zu deffinierenden kommunalen Finanzausgleich eine saubere Lösung!!]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11765</link>
<pubDate>Thu, 10 May 2012 10:36:37 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 10.05.2012, 10:00:</i><br /><br />Es ist hilfreich, bedarf aber einer Ergänzung: In Hamburg ist nur der zweitwohnungsteuerpflichtig, der mit Nebenwohnung registriert ist und diese im aufwandsteuerrechtlichen Sinn innehat. Ob jemand Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist, spielt demgegenüber eine vernachlässigbare Rolle. <br />
In so einem Fall:<br />
Ist das Kind mit Nebenwohnung registriert, wird es vermutlich zur ZWSt herangezogen werden.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11764</link>
<pubDate>Thu, 10 May 2012 10:00:36 GMT</pubDate>
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<title>Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von Ignatz, 10.05.2012, 09:37:</i><br /><br />Oft verlangen Vermieter bei Studenten ohne eigenes Einkommen eine Bürgschaft der Eltern. Die aktuelle Rechtssprechung besagt dazu allerdings, dass niemand bei der Miete von Wohnraum höher als drei Nettokaltmieten bürgen darf (Übersicherung). Insofern ist bei Leistung einer Kaution die Bürgschaft &quot;wertlos&quot;. Daher verlangen viele Vermieter mittlerweile, dass Eltern für Ihre Kinder in Ausbildung als Mieter auftreten.<br />
Link: <a href="http://www.vermieter-ratgeber.de/sicherheitsleistungen-mietkaution-und-elternb%C3%BCrgschaft">http://www.vermieter-ratgeber.de/sicherheitsleistungen-mietkaution-und-elternb%C3%BCrgschaft</a><br />
<br />
Nun stellt sich die Frage, ob die Eltern in so einem Fall als Mieter ggf. Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen?!<br />
Laut telefonischer Auskunft beim Finanzamt in Hamburg nicht, wenn man belegen kann, dass man die Wohnung für die Kinder mietet und diese sich mit erstem Wohnsitz in hier z.B. Hamburg anmelden.<br />
<br />
Ich war gerade mit diesem Problem konfrontiert und konnte es abschließend klären. Ich hoffe, es ist hilfreich.<br />
<br />
mfg Ignatz]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11763</link>
<pubDate>Thu, 10 May 2012 09:37:25 GMT</pubDate>
</item>
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<title>ZwSt. bei Studenten-WG in Köln</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 09.05.2012, 22:01:</i><br /><br />Wenn Du (volljährig, ledig) Dich nicht vorwiegend in Köln aufgehalten hast und somit melderechtskonform mit Nebenwohnung registriert warst, sehe ich für Dich keine reelle Chance der ZWSt zu entgehen. Eine Klage wegen der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit der Satzung wird in Deinem Fall, so befürchte ich, keinen Erfolg haben.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11762</link>
<pubDate>Wed, 09 May 2012 22:01:35 GMT</pubDate>
</item>
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<title>ZwSt. bei Studenten-WG in Köln</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von NaNa, 09.05.2012, 20:01:</i><br /><br />Hallo liebes Forum,<br />
<br />
hätte da mal eine Frage zu folgender Situation:<br />
<br />
Habe von 2006 bis 2008 in Köln studiert und in einer WG gewohnt, gemeldet als Zweitwohnsitz. Der Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern in einem kleinen Dörfchen in RLP, da ich auch von Donnerstag/Freitag bis Sonntag und in den Semesterferien immer dort war.<br />
<br />
Dazu verlangt die Stadt Köln nun Geld von mir.<br />
<br />
Ich war damals der Meinung, dass man als Student diese Steuern nicht zahlen muss, aber soweit ich mich nun in das Thema eingelesen habe, ist das wohl doch so.<br />
<br />
Weiß jemand mehr darüber und kann mir einen Tipp geben, wie ich nun weiter verfahren kann? Muss ich zahlen oder gibt es da einen anderen Weg?<br />
<br />
Vielen Dank schon mal an alle!<br />
<br />
NaNa]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11761</link>
<pubDate>Wed, 09 May 2012 20:01:39 GMT</pubDate>
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