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<title>zweitwohnsitzsteuer.de</title>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>zweitwohnsitzsteuer.de</description>
<language>de</language>
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<title>Hauptmieter einer WG</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 05.02.2012, 13:35:</i><br /><br />Wenn Du Formulierungshilfen brauchst - tu Dir keinen Zwang an. Ggf. per Mail]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11445</link>
<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 13:35:37 GMT</pubDate>
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<title>Hauptmieter einer WG</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Lird, 05.02.2012, 13:29:</i><br /><br />Hallo Alfred, erstmal vielen Dank, schön zu wissen, dass es Leute wie dich im Netz gibt!<br />
Ich habe das WE bis jetzt in der Juristenbibliothek verbracht um mir Urteile durch zu lesen und dann werde ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, ich habe bis jetzt keine ZWS in HH gezahlt weil ich dort ja gar nicht mit Zweitwohnsitz gemeldet war.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11444</link>
<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 13:29:03 GMT</pubDate>
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<title>Anmeldung verpasst - Fürth</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Rebell, 04.02.2012, 10:29:</i><br /><br /><i>» Die Kommunen halten sich da gerne bedeckt. Formal scheinen sie damit im  Recht – ich halte dieses Verhalten für eine Verletzung der Amtspflicht und damit für bürgerfeindlich.<br /></i>
<br />
Bürgerfeindlich ist viel zu linde ausgedrückt, es sind die Machthaber angesiedelt im Präsidium des Bayerischen Gemeindetages, diese haben in Bayern ohne eigentlich Not, die Regierung bzw. den Landtag = Gesetzgeber -  jahrelang unter Druck gesetzt, auch in Bayern die Zweitwohnungssteuer erheben zu dürfen. Im Jahre 2004 ist das CSU-Stoiberkabinett eingeknickt, obwohl schon seit 1988 eine Ausgleichszahlung in Form von Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze diesen &quot;raffgierigen Kommunen &quot; zugestanden worden ist. Nun erpresste man die CSU- Abgeordneten hinterlistig und bestand auf Bestandschutz über dies zusätzlichen Steuer-Allmosen, damit stehen den Bayerischen Kommunen doppelte Einnahmen zu. Dieser Skandal  ist längst bekannt und angeprangert aber es besteht in Bayern eine Übermacht pro Zweitwohnungssteuer, die Grünen sind mit den übrigen Oppositionsparteien total einig und unterstützen die Forderungen aus dem Bayerischen Gemeindetag. <br />
Schlitzohrigkeit ohne Ende- bester Beweis ist die Kummunalabgabenordnung Reform für Geringverdiener- da hat man diese im Gesetzesblatt und kurz in der Presse verkündet, die wenigsten Kommunen waren so fair und haben die Betroffenen davon informiert und aufgeklärt.<br />
Diese Ungerechtigkeit ist damit zu begründen, dass die Kommunen über Nacht zu Steuerexperten und Vollzieher geworden sind, solch ungerchte Behandlung würde niemals in einem Finanzministerium bzw. von einem echten Finanzbeamten so gehandhabt.<br />
Schließlich ist diese Unfugsteuer nicht dem Finanzministerium sondern dem Innenministerium zugeordnet worden, was und wie dort die Bürger insgesamt Berückssichtigung finden ist ziemlich ausreichend bekannt. <br />
Wie hat den unser noch amtierender Bundespräsident im Dezember  2011 bekundet: <em><strong>Nicht alles was juristisch rechtens ist, ist auch richtig!!</strong></em>:-)]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11443</link>
<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 10:29:16 GMT</pubDate>
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<title>Anmeldung verpasst - Fürth</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 03.02.2012, 21:24:</i><br /><br /><i>» Also für 2012 und 2011 funktioniert das auch, aber für die Zeit davor nicht mahr, hat die Dame zumindest gesagt. Wüsste jetzt nicht wo ich das überprüfen sollte...<br /></i>
Die Hinterfotzigkeit dieser Vorschrift (nachzulesen in Artikel 3 Abs. 3, Satz 7 des bayer. Kommunalabgabegesetzes) hat Rebell ja ausführlich dargelegt. <br />
Die Auffassung der Rechtsschutzversicherung ist im Wesentlichen richtig. Dennoch gibt es Städte, die als Ausgangtermin für den Befreiungsantrag den Erlass des Steuerbescheides gelten lassen. Antrag also trotzdem stellen. Die Stadt muss etwas dazu schreiben und dann kann man immer noch entscheiden, ob man das so hinnimmt – Verarschung ist es allemal. <br />
Die Kommunen halten sich da gerne bedeckt. Formal scheinen sie damit im Recht – ich halte dieses Verhalten für eine Verletzung der Amtspflicht und damit für bürgerfeindlich.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11442</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 21:24:29 GMT</pubDate>
</item>
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<title>Anmeldung verpasst - Fürth</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Emmariene, 03.02.2012, 18:20:</i><br /><br /><i>» Den Antrag (für den kompletten Zeitraum) sollte Dein Freund auf jeden Fall stellen.<br /></i>
<br />
Also für 2012 und 2011 funktioniert das auch, aber für die Zeit davor nicht mahr, hat die Dame zumindest gesagt. Wüsste jetzt nicht wo ich das überprüfen sollte...<br />
<br />
Wir haben jetzt auch beim Rechtsschutz angerufen. Obwohl der die Steuerfälle eigentlich nicht übernimmt sind wir ein wenig beraten worden. Und es sieht wohl wirklich so aus, dass man rückwirkend, also nach Ablaufen der Frist, keinen Antrag mehr stellen kann. Bleibt uns wohl nichts anderes übrig als zu zahlen. Tja, dumm gelaufen!<br />
<br />
Was ich auch &quot;lustig&quot; finde ist das ein Bekannter in Nürnberg bereits seit 3 Jahren Zweitwohnsitzsteuer zahlt, weil ihm einfach niemand gesagt hat, dass er eine Befreiung davon bekommen könnte. Bei dem geht das jetzt auch nicht rückwirkend...]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11441</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 18:20:25 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Hauptmieter einer WG</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 03.02.2012, 15:58:</i><br /><br />Schlampig von mir. Mit Steuererklärung meinte ich in diesem Zusammenhang die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“, nicht die Einkommensteuererklärung. <br />
Wenn Du beruflich (Vollzeit) in Hamburg tätig bist und nur alle zwei Wochen am Wochenende nach Hannover fährst, ist für Dich (als volljähriger Alleinstehender) der melderechtlich allein interessierende „überwiegende Aufenthalt“ in Hamburg und dort Deine Hauptwohnung und in Hnnover Deine Nebenwohnung). Der Schwerpunkt Deiner Lebensinteressen ist bei der eindeutigen Sachlage unwesentlich. Dieser Sachverhalt ist dem Finanzamt aus Deinen Einkommensteuererklärungen bekannt und deswegen ist dessen Einschätzung Deiner Wohnungen in HH als Zweitwohnung willkürlich. Die zwei Fahrten pro Monat sind daher nicht schädlich sondern ganz im Gegenteil vorteilhaft für den Nachweis des überwiegenden Aufenthalts.<br />
Wenn die melderechtliche Sache schon gelaufen ist, kann man das außer Acht lassen bzw. muss diesbezüglich nicht vorsichtig argumentieren. <br />
Im Einspruch kannst/solltest Du beides geltend machen:<br />
1.	Die grundsätzliche Unzulässigkeit der Besteuerung, weil Dir die Hamburger Wohnung nicht als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes gedient hat. Du warst in HH nicht mit Nebenwohnung registriert und hättest Dich für die nicht gemeldete Wohnung wegen des überwiegenden Aufenthaltes nicht mit Nebenwohnung zu melden gehabt. Schon formal gibt das HH ZwStG Deine Besteuerung nicht her. Da wären Deine genauen melderechtlichen Daten von Bedeutung.<br />
2.	Die unzulässige Höhe der Besteuerung, weil Du für Wohnraum, der nicht Deinem persönlichen Lebensbedarf dient, eine Aufwandsteuer bezahlen sollst. <br />
Schlampig von mir. Mit Steuererklärung meinte ich in diesem Zusammenhang die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“, nicht die Einkommensteuererklärung. <br />
Wenn Du beruflich (Vollzeit) in Hamburg tätig bist und nur alle zwei Wochen am Wochenende nach Hannover fährst, ist für Dich (als volljähriger Alleinstehender) der melderechtlich allein interessierende „überwiegende Aufenthalt“ in Hamburg und dort Deine Hauptwohnung und in Hnnover Deine Nebenwohnung). Der Schwerpunkt Deiner Lebensinteressen ist bei der eindeutigen Sachlage unwesentlich. Dieser Sachverhalt ist dem Finanzamt aus Deinen Einkommensteuererklärungen bekannt und deswegen ist dessen Einschätzung Deiner Wohnungen in HH als Zweitwohnung willkürlich. Die zwei Fahrten pro Monat sind daher nicht schädlich sondern ganz im Gegenteil vorteilhaft für den Nachweis des überwiegenden Aufenthalts.<br />
Wenn die melderechtliche Sache schon gelaufen ist, kann man das außer Acht lassen bzw. muss diesbezüglich nicht vorsichtig argumentieren. <br />
<br />
Im Einspruch kannst/solltest Du beides geltend machen:<br />
1. Die grundsätzliche Unzulässigkeit der Besteuerung, weil Dir die Hamburger Wohnung nicht als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes gedient hat. Du warst in HH nicht mit Nebenwohnung registriert und hättest Dich für die nicht gemeldete Wohnung wegen des überwiegenden Aufenthaltes nicht mit Nebenwohnung zu melden gehabt. Schon formal gibt das HH ZwStG Deine Besteuerung nicht her. Da wären Deine genauen melderechtlichen Daten von Bedeutung.<br />
2. Die unzulässige Höhe der Besteuerung/fehlerhafte Berechnung der Steuer, weil Du so für Wohnraum, der nicht Deinem persönlichen Lebensbedarf dient, eine Aufwandsteuer bezahlen sollst. Das verstößt gegen Bundesrecht.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11440</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 15:58:43 GMT</pubDate>
</item>
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<title>niederlassung freiberufler</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von sambalabamba, 03.02.2012, 15:54:</i><br /><br />Vom öffentlichen Baurecht her sehe ich keine Probleme, da es sich zwar um reines Wohngebiet (§ 2 BauNVO) handelt, aber die Nutzung für einen Freiberufler über § 13 BauNVO abgedeckt sein dürfte.<br />
<br />
Laut Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft bedarf die berufliche Nutzung der ETW zwar der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft, diese darf aber die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein solcher wichtiger Grund sollte bei dem zu erwartenden äußerst niedrigen Publikumsverkehr in der Zweigstelle kaum vorliegen.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11439</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 15:54:19 GMT</pubDate>
</item>
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<title>niederlassung freiberufler</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 03.02.2012, 15:30:</i><br /><br />Wenn Dein Mann beruflich am Ort der FW tätig ist, dort ein Büro benötigt und auch übernachten (wohnen/schlafen) muss, sehe ich (als Laie)erst Mal kein Problem wenn er dort Büro- und Wohnraum von wem auch immer (zu einer ortsüblichen Miete) anmietet. Als „missbräuchliche Vertragsgestaltung“ wird man das auch dann nicht bezeichnen können, wenn Schwiegervater (und Ehefrau) als Vermieter auftritt (auftreten). Vermietung an Familienangehörige ist doch nichts Ungewöhnliches.<br />
Allenfalls sehe ich Probleme, wenn die Ferienwohnung baurechtlich nur als solche genutzt werden darf. Dann kann die Gemeinde am Ort der Ferienwohnung (u.U. erfolgreich) Ärger machen.  <br />
Ehe ich es vergesse: Ein vermietetes Objekt kann man natürlich auch abschreiben.<br />
Ggf. mit dem Steuerberater durchsprechen.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11438</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 15:30:16 GMT</pubDate>
</item>
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<title>niederlassung freiberufler</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von sambalabamba, 03.02.2012, 15:13:</i><br /><br />Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort. Ist es denn für die Anerkennung der Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung unschädlich, dass wir die Wohnung mit unserer Familie schon drei Jahre zum reinen Privatvergnügen genutzt haben und erst jetzt die &quot;Umnutzung&quot; dergestalt erfolgt, dass mein Ehemann die Wohnung als Zweitwohnung für seine Zweigstelle benötigt? Wird unser Wonsitz-FA da nicht gehörig Ärger machen?]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11437</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 15:13:13 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>niederlassung freiberufler</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 03.02.2012, 14:23:</i><br /><br />Gleich vorweg: <br />
Um Wohnsitze geht es nicht, sondern um das Melderecht, Die melderechtliche Registrierung bei einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaar ist gesetzlich vorgegeben. Hauptwohnung ist grundsätzlich die gemeinsame eheliche Wohnung. Denkbare Ausnahmen haben ihre Fußfallen und bedürfen einer sorgfältigen Begründung.<br />
<br /><i>» ..., eine Zweigstelle eröffnen. Ein Raum in der Wohnung soll dazu als Arbeitszimmer für die Tätigkeit dienen.<br /></i>
Damit lässt sich allenfalls dieser als Arbeitszimmer genutzte Raum, nicht aber die gesamte Wohnung, aus der Zweitwohnungsteuerpflicht herausnehmen. Der Rest der Wohnung dient weiter dem persönlichen Lebnsbedarf.<br />
<br />
Ggf. lohnenswert:<br />
Vermietung der gesamten Wohnung an den Ehemann, der sich dort melderechtlich mit Nebenwohnung registrieren lässt und in der Wohnung ein Büro für seine berufliche Tätigkeit geltend macht.  Das vermindert die Zweitwohnungsteuer um den entsprechenden Anteil, und die Gemeinde wird sich ggf. heftig wehren. <br />
Die Steuer ist allein durch den Ehemann zu tragen. Die Steuer und die sonstigen Wohnungskosten sind von der Einkommensteuer absetzbar. amilienbesuche beim Ehemann in dessen Nebenwohnung sind wohl nicht meldepflichtig.<br />
Das wäre dann auch einer der nicht unüblichen Effekte der ZWSt. Die Gemeinde kassiert diese Abgabe, dafür brechen dem Staat andere (höhere) Einnahmen weg. Noch schöner wäre natürlich eine Lösung, bei der dann auch keine ZWSt anfällt.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11436</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 14:23:39 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Hauptmieter einer WG</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Lird, 03.02.2012, 14:20:</i><br /><br />Als ich gemerkt habe, dass das ein Problem ist, nicht in HH gemeldet zu sein, habe ich das natürlich sofort geändert, rückwirkend ging das aber leider nicht wie du schon vermutet hast, dafür hat die Behörde aber auch kein Bussgeld erhoben, die haben mir einfach im Amt gesagt, dass sie das könnten aber mir ggü. davon keinen gebrauch machen würden.Damit geht es jetzt um einen Sachverhalt in der Vergangenheit, also 2006-2011.<br />
Die erste Steuererklärung habe ich in HH 2007 und auch 2008 abgegeben. Leider habe ich darin jeweils zwei Fahrten im Monat nach Hannover geltend gemacht weil ich gesagt habe, meine Lebensinteressen liegen dort (Eltern, Freunde, Freundin). Was ist denn bindlich für den Hauptwohnsitz, die überwiegend verbrachte Zeit an einem Ort (das wäre HH wo mein Arbeitsplatz ist) oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen (das wäre Hannover)?<br />
<br />
Ich versuche jetzt nur meine Möglichkeiten einzuschätzen. Ist es besser zu sagen, ich hatte meinen Erstwohnsitz immer in HH, wenn auch fälschlicher Weise in Hannover gemeldet (der Fehler wurde inzwischen aktualisiert) oder zu versuchen von diesem absurd hohen Betrag runter zu kommen, indem ich die Zweitwohnsitzsteuer grundsätzlich akzeptiere aber eben nur für das Zimmer das ich habe und nicht die gesamte Wohnung der 6er WG.<br />
Ich habe bisher weder mit Behörden noch mit Rechtsfragen groß zu tun gehabt, daher fehlt mir ein Gefühl für die Situation (was ist eine dumme Idee und was ist eine bessere Idee). Aus meiner Sicht habe ich lediglich den Fehler gemacht, mich nicht ordnungsgemäß zu melden und soll jetzt diesen absurd hohen Betrag für eine Wohnung zahlen, die ich mir mit fünf anderen teile...da wird einem ganz schwindelig<br />
<br />
Danke aber noch mal!!]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11435</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 14:20:53 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>niederlassung freiberufler</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Posting von sambalabamba, 03.02.2012, 13:11:</i><br /><br />Ich bin mit meinem Vater Eigentümerin einer Ferien-ETW an der Ostsee.Die Wohnung haben meine Familie und ich bislang immer selbst genutzt und die Zweitwohnungssteuer entrichtet.<br />
<br />
Mein Mann ist als Freiberufler selbständig. Nun möchte er in dem Ort, wo unsere ETW ist, eine Zweigstelle eröffnen. Ein Raum in der Wohnung soll dazu als Arbeitszimmer für die Tätigkeit dienen.<br />
<br />
1) Da die Zweitwohnung damit für meinen Mann beruflichen Zwecken dient, müsste doch die Zweitwohnungssteuer zukünftig entfallen, oder?<br />
<br />
2) Alternative:<br />
Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn mein Mann sich mit Erstwohnsitz in der Gemeinde anmeldet?]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11434</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 13:11:46 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Hauptmieter einer WG</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 03.02.2012, 11:53:</i><br /><br />Zu 1.: Du hast völlig Recht, dass die unterlassene Anmeldung (Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld in gesetzlich nicht festgelegter Höhe) in erster Linie ein Problem der Meldebehörde ist. Das Finanzamt handelt willkürlich, wenn es aus der fehlenden Anmeldung ohne Weiteres (hast Du überhaupt eine Steuererklärung abgegeben?) den Schluss zieht, Deine Hamburger Wohnung sei Deine Zweitwohnung. Auf die Entscheidungen des BFH, dass die melderechtlichen Verhältnisse für die Finanzbehörde bindend sein sollen, kann es sich m.E. nicht berufen, zumal der BH ausdrücklich feststellt, dass der Betroffene seine melderechtlichen Verhältnisse jederzeit berichtigen kann. .Dazu musst Du allerdings nachweisen, dass die Wohnung in HH seit 2006 Deine „überwiegend genutzte Wohnung“ war. Das wird das Finanzamt Dir so schwer wie möglich machen. <br />
Zu 4. Die Quellen hast Du selbst schon angegeben: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, Az.: 9 C 6.08 und 7.08.<br />
Ansonsten: <br />
Du solltest ernsthaft darüber nachdenken Deine postalischen Zustellungsüberlegungen überprüfen und die melderechtlichen Verhältnisse in Ordnung bringen. Das wenn möglich rückwirkend (was vmtl. nicht klappen dürfte) und die Ablehnung ggf. aktenkundig machen. Den „Tag des Einzugs“ muss die Meldebehörde auf jeden Fall übernehmen. Damit setzt Du natürlich das Bußgeldverfahren in Gang.]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11433</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 11:53:14 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Hauptmieter einer WG</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Lird, 03.02.2012, 08:48:</i><br /><br />Vielen Dank schon einmal!<br />
Zu 1. Was ich mich frage ist, wenn ich mich melderechtlich falsch gemeldet habe, kann man mir das vorwerfen aber ist das nicht ein Problem der Meldebehörde und nicht der Zweitwohnsitzsteuerbehörde? Müßte man mir nicht im schlimmsten Fall ein Bussgeld auferlegen weil ich mich nicht in HH gemeldet habe, ich war nämlich in HH gar nicht gemeldet! weder mit Erst- noch mit Zweitwohnsitz. Kann es nicht sein, dass rückwirkend ich nie Zweitwohnsitz in HH hatte, da die Erstwohnung nach dem Melderechtsrahmengesetz die zeitlich überwiegend genutzte ist? Ich habe im Internet folgendes gelesen:<br />
<br />
&quot;Die Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht verursacht keine Bedenken, da nachweislich unrichtige Anmeldungen inzwischen nicht mehr für die Steuerpflicht maßgeblich sind.Damit hob das Bundesverwaltungsgericht anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz auf.<br />
(Bundesverwaltungsgericht, Az.: 9 C 6.08 und 7.08&quot;<br />
<br />
Zu 4. schreibst du: &quot;Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt verstößt – und so müsste es auch das FG sehen – gegen Bundesrecht (Auffassung des BVerwG). -&gt; Gibt es dazu eine Quelle mit der man das Belegen könnte?<br />
<br />
Vielen Dank!!!]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11432</link>
<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 08:48:29 GMT</pubDate>
</item>
<item>
<title>Hauptmieter einer WG</title>
<content:encoded><![CDATA[<i>Antwort von Alfred, 02.02.2012, 20:23:</i><br /><br />1. Den ganzen Schlamassel hat Du Dir eingebrockt, weil Du das Melderecht nicht beachtet hast. Die Gründe mögen nachvollziehbar sein, das ändert aber nichts an der unrichtigen melderechtlichen Registrierung.  Solange Du in HH mit Nebenwohnung registriert bist, wird man Dich zur ZWSt veranlagen. <br />
2. Für die Zweitwohnungsteuer ist in Hamburg das Finanzamt zuständig und der Rechtsweg führt über den Einspruch zum Finanzgericht. Das erschwer die Sache, denn die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet mitunter anders als die Verwaltungsgerichte. <br />
3. Deine Wohnsituation (1 Hauptmieter und mehrere Untermieter) ist im Hamburger Zweitwohnungsteuergesetz nicht ausdrücklich genannt und deswegen hat das FG bei der Auslegung ziemliche Freiheiten.  Nach meiner Auffassung müsste § 2 Abs. 2 in Deinem Fll singemäß angewendet werden.<br />
4. Richtig scheint zu sein, dass in HH Untermieter nicht besteuert werden. Aber das bedeutet m.E. nicht im Umkehrschluss, dass der Hauptmieter als Inhaber der gesamten Wohnung herangezogen werden darf. Du bist weder alleiniger Nutzer der Wohnung (was für die anderen Angehörigen der WG aus dem Melderegister hervorgehen müsste) noch bist Du Inhaber der von anderen Angehörigen der WG genutzten Räumen (was aus den Untermietverträgen hervorgeht). Eine Erklärung des Vermieters .kann das bestätigen. Die Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt verstößt – und so müsste es auch das FG sehen – gegen Bundesrecht (Auffassung des BVerwG). Dein Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf – und nur der darf besteuert werden – wird durch die Mieteinahmen aus den Untermietverhältnissen gemindert. <br />
5. Wenn Du nicht widerstandsloszahlen willst, musst Du Einspruch einlegen. Wenn das Finanzamt nicht einlenkt, geht es, wie schon gesagt, zum FG Hamburg. <br />
6. Mit dem Einspruch solltest Du die Aussetzung der Vollziehung beantragen, wenn Du nicht sofort zahlen kannst/willst. <br />
7. Ergänzend solltest Du für 2006 und 2007 die vierjährige Verjährungsfrist gem. Abgabenordnung geltend machen.<br />
<br />
Müsste bezüglich der Steuer gut für Dich ausgehen.<br />
<br />
Noch Fragen?]]></content:encoded>
<link>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=11431</link>
<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 20:23:51 GMT</pubDate>
</item>
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