ZWS in Leipzig für Zivis?

fresssack @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen)

Hallo,

meine Situation ist folgende:
Ich bin nun von Chemnitz nach Leipzig gezogen, um hier zunächst meinen Zivildienst abzuleisten und anschließend zu studieren. Seit 01.09. bin ich nun Mieter einer Leipziger Wohnung.
Als ich mich beim Einwohnermeldeamt mit dieser Wohnung als "Nebenwohnung" meldete, drückte mir die Frau vom Amt eine Bröschüre zur ZWS in die Hand.
Nachdem ich mir diese zu Gemü geführt habe ware ich ersteinmal überrascht. So habe ich bis jetzt noch nie etwas von so einer Steuer gehört (man beschäftigt sich ja auch nicht wirklich viel mit sowas, solange man in der heilen Welt des Elternhauses lebt).
Mich würde nun interessieren, wie genau die Regelungen der Stadt Leipzig in diesem Fall sind.
Gilt denn ein Kinderzimmer im Elternhaus überhaupt als Hauptwohnung> Und ist gilt Nebenwohnung=Zweitwohnung>
Und letztendlich: Muss ich ZWS zahlen>

Vielen Dank!

ZWS in Leipzig für Zivis?

Alfred @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen) @ fresssack

» Mich würde nun interessieren, wie genau die Regelungen der Stadt Leipzig in diesem Fall sind.
Die ZWSt-Satzung ist im Netz nachzulesen.
Kurzfassung:
Wohnung ist nach der verfassungswidrigen Leipziger Satzung „jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und den Anforderungen der Sächsischen Bauordnung genügt“. Wenn Du Inhaber einer Wohnung in Leipzig bist, die als Nebenwohnung registriert ist, bist Du als volljähriger Lediger zweitwohnungsteuerpflichtig.
Ein „Kinderzimmer im Elternhaus“ ist eine Hauptwohnung, da im Melderecht „ein umschlossener Raum“ genügt. So ist das allerdings im Flyer der Stadt und im Formular „ZWSt-Erklärung“ nicht ersichtilich. Aber da steht viel Mist drin. Deswegen ist Vorsicht geboten.

» gilt Nebenwohnung=Zweitwohnung>
Nein, so sind z.B. Drittwohnungen in Leipzig vmtl. steuerfrei, auch wenn es sich um Nebenwohnungen handelt ( Man kann in Leipzig also mehrere Nebenwohnungen innehaben, zahlt aber nur für eine einzige Zweitwohnungsteuer - vermutlich mangels Aufwand:-( .

» Und letztendlich: Muss ich ZWS zahlen>
Das musst du der Verwaltung überlassen.
Für mich stellt sich allerdings die Frage: Bist Du in Leipzig mit Nebenwohnung melderechtlich richtig registriert> Mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Leipzig umgehst Du jeglichen ZWSt-Stress.

ZWS in Leipzig für Zivis?

fresssack @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen) @ Alfred

Die Ummeldung zur Hauptwohnung sollte erst nach Beendigung des Zivildienstes erfolgen, da die Stadt Leipzig zugezogenen Studenten mit Hauptwohnsitz in Leipzig ein "Begrüßungsgeld" von 50€ pro Semester zahlt. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich diese auch bekomme, wenn ich meinen Hauptwohnsitz schon ein Jahr in Leipzig habe, habe ich mich erstmal mit Nebenwohnsitz angemeldet.
Angesichts der ZWSt denke ich nun doch darüber nach, die Wohnung als Hauptwohnung umzumelden.

ZWS in Leipzig für Zivis?

Alfred @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen) @ fresssack

Ja, es git viele Motive für die melderechtliche Registrierung.
Ratschlag eines Bekannten von mir:
Du solltest mal prüfen, ob zwischen Ende des Ersatzdienstes und Beginn des Studiums nicht eine größere Lücke klafft, während der Du ja Deiner Hauptwohnung in Leipzig ausziehen, Dich wieder bei Deinen Eltern mit alleiniger Wohnung registrieren lassen und dann als Student wieder mit Hauptwohnung nach Leipzig ziehen und das Begrüßungsgeld in Anspruch nehmen kannst.
Er meint auch, Du solltest außerdem prüfen, ob du nicht § 16 Abs. 1 des Sächs.MG für Deine Zwecke nutzen kannst. Gedanken musst Du Dir keine machen. Das Melderechts ist eh bedeutungslos. Finanziell trägt auch keiner einen Schaden davon, der geht ausschließlich zu Lasten der Allgemeinheit, aber die hat es ja, und der tut es nicht weh. Sagte mein Bekannter und handelte entsprechend.

ZWS in Leipzig für Zivis?

fresssack @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen) @ Alfred

Erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe ;)

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll ich micht jetzt doch mit Hauptwohnsitz in Leipzig melden und so der ZWS problemlos entgehen und mich dann für den Zeitraum zwischen Zivi und Studium (der bei mir immerhin drei Monate beträgt) wieder abmelden und das Elternhaus als alleinigen Wohnsitz angeben.
Pünktlich zu Studienbeginn melde ich mich dann wieder mit Hauptwohnsitz in Leipzig an und hoffe so die 50€ kassieren zu können.
Soweit richtig>
In diesem Fall muss ich aber nicht meine Wohnung in Leipzig kündigen, sondern kann auch legal die drei Monate ungemeldet in Leipzig leben (§16 Abs. 1 Ziffer 1 richtig interpretiert>)>

ZWS in Leipzig für Zivis?

Alfred @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen) @ fresssack

» kann auch legal die drei Monate ungemeldet in Leipzig leben (§16 Abs. 1 Ziffer 1 richtig interpretiert>)>
Das wäre so nicht korrekt. Du musst aus der Wohnung „ausziehen“ - das hat mit der Kündigung nichts zu tun.