Fragen zur GEZ als Arbeitsloser

daniel2086 @, Montag, 26.07.2010 (vor 5042 Tagen)

Hi zusammen,

ich hoffe, dass ich meine Frage in diesem Forum trotzdem stellen kann, da ich auf die Aussage der GEZ-Mitarbeterin am Telefon jetzt nicht ganz so vertraue. Was auch verständlich ist, nach den vorangegangen Themen in den Medien.

Ich bin 22 Jahre alt, arbeitslos und bezog bis Anfang dieses Jahres 2010 Arbeitslosengeld II von der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Bezug wurde allerdings nach erreichen der 2 Jahre eingestellt und ein Anspruch auf Hartz IV kommt für mich nicht infrage, da meine Eltern (zumindest mein Vater) verdient und arbeiten geht.

Seit Anfang dieses Jahres bin ich nun bei der Bundesagentur für Arbeit als "arbeitslos OHNE Leistungsbezug" gemeldet.

Nun bin in Ende Mai von der elterlichen Wohnung in Nürnberg ausgezogen und wohne nun seit 1. Juni in einem möblierten Zimmer in einer WG in Hamburg. Einfach Grund für den Umzug: Ich möchte mein "Jobglück" nun hier im hohen Norden versuchen.

Auf jeden Fall musste ich mich durch den Umzug auch gleich hier in Hamburg beim Einwohnermeldeamt anmelden und ca. 3 Wochen später lag schon ein Brief der GEZ in meinem Briefkasten.

Auf jeden Fall rief ich kurz darauf gleich die GEZ an, weil ich mich befreien lassen wollte, da ich ja kein Einkommen habe. Nun meinte die Mitarbeitern am Telefon, dass man sich von den Gebühren der GEZ nur befreien lassen kann, wenn man arbeitslos gemeldet ist UND Leistungen wie Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bezieht. Nachdem ich aber keine Leistungen mehr erhalte, müsse ich somit die Gebühren auch selbst bezahlen, so die Frau. Ich frage bestimmt dreimal nach, da ich das nicht richtig glauben kann. Was ist das bitteschön für ein Irrsin>

Ist das korrekt> Muss ich wirklich die GEZ selbst zahlen, nachdem ich keine Leistungen mehr beziehe> Weil ich kann das i-wie nicht verstehen, dass man die GEZ-Gebühren erlassen bekommt, wenn man Leistungen bezieht, aber die Gebühren selbst zahlen muss, wenn man keine Leistungen und somit auch kein Einkommen hat.

Wie gesagt: Ich beziehe hier ein möbliertes Zimmer, wo sich auch ein Fernseher befindet, welcher von den Vermietern in allen drei Zimmern gestellt wurde. Zudem habe ich mir ein Radiogerät von zu Hause selbst mitgebracht.

Vielen Dank für Auskünfte!

DANIEL.

Fragen zur GEZ als Arbeitsloser

Alfred @, Dienstag, 27.07.2010 (vor 5042 Tagen) @ daniel2086

Das liegt nun ziemlich neben dem Thema – deswegen nur ein paar Anmerkungen.
1. Die Auskunft der GEZ-Mitarbeiterin dürfte richtig sein.
2. Falsch könnte hingegen Dein derzeitiger Status „arbeitslos OHNE Leistungsbezug" sein. Das solltest Du mal nachprüfen,
3. Bist du Dir ganz sicher, dass Du keinen Anspruch auf Hartz IV hast> Das ist nicht zwangsläufig so, nur weil Dein Vater Arbeit hat und verdient.
4. Besteht seitens Deiner Eltern Unterhaltspflicht in irgendeiner Form>

Fragen zur GEZ als Arbeitsloser

daniel2086 @, Dienstag, 27.07.2010 (vor 5041 Tagen) @ Alfred

» Das liegt nun ziemlich neben dem Thema – deswegen nur ein paar
» Anmerkungen.
» 1. Die Auskunft der GEZ-Mitarbeiterin dürfte richtig sein.
» 2. Falsch könnte hingegen Dein derzeitiger Status „arbeitslos OHNE
» Leistungsbezug" sein. Das solltest Du mal nachprüfen,
» 3. Bist du Dir ganz sicher, dass Du keinen Anspruch auf Hartz IV hast> Das
» ist nicht zwangsläufig so, nur weil Dein Vater Arbeit hat und verdient.
» 4. Besteht seitens Deiner Eltern Unterhaltspflicht in irgendeiner Form>

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort und sorry, dass ich mich hier etwas "Off-Topic" äußere. - Aber ich habe schon im Internet recherchiert, bin aber zu meinem Fall leider nicht fündig geworden.

Nachdem ich von der Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen wie Arbeitslosgengeld II oder Hartz IV erhalte, bin ich somit "nur" beim Arbeitsamt ohne i-welche Bezüge gemeldet. Also "arbeitslos OHNE Leistungsbezug". Dies ist nötig, damit ich für später einmal keine Lücke wegen der Rente habe und somit alle Zeiten vom Arbeitsamt erfasst werden.

Ja, da bin ich mir sicher, dass ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da ich das ja überprüfen lassen habe.

Na ja, laut Gesetz sind die Eltern ja verpflichtet, bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder aufzukommen. Das heißt also konkret, wenn ich bis dahin keine Arbeit finden sollte, dass mir dann erst ein Anspruch auf Hartz IV zustehen würde, da dann die Eltern nicht mehr für mich aufkommen müssen.

Aber wegen der GEZ: Ich kann das wirklich nicht begreifen, dass man die Gebühren trotzdem zahlen muss, wenn man keine Leistungen und kein Einkommen bezieht. Weil wie die Mitarbeiterin mir ja sagte, bekommt man die Gebühren nur erlassen, wenn man Sozialleistungen (ALG oder Hartz IV) bezieht. Und dist ist mir auf einer Seite wirklich unerklärlich.

DANIEL.

Fragen zur GEZ als Arbeitsloser

Alfred @, Mittwoch, 28.07.2010 (vor 5040 Tagen) @ daniel2086

» bin ich mir sicher, dass ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da ich das ja überprüfen lassen habe.
Von wem denn> Hoffentlih nicht allein von der Agentur.
» Na ja, laut Gesetz sind die Eltern ja verpflichtet, bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder aufzukommen.
Das gilt meines Wissens aber nur dann, wenn die Erstausbildung noh nicht abgeschlossen ist.

» Aber wegen der GEZ: Ich kann das wirklich nicht begreifen, ...
Abgesehen davon, dass sich die GEZ als solche jedes menschliches Begriffsvermögens entzieht: Aus Sicht der GEZ müssen wohl Deine Elern zahlen (im Rahmen der Unterhaltspflicht).