Steuerbefreiung nur bei Eheleuten?

KROnline @, Montag, 27.04.2009 (vor 5501 Tagen)

Hallo, ich lebe seit 11 Jahren mit meiner Lebenspartnerin und 2 Kindern zusammen in Berlin. Seit nun 5 Jahren arbeite ich als Angestellter 4 Tage in Köln und habe dafür eine Zweitwohnung genommen, in der ich mich von Dienstag Abend bis Freitag früh aufhalte. Nun soll ich rückwirkend Zweitwohnungssteuer zahlen, da ich laut Begründung nicht verheiratet bin. Das ändert doch aber nicht an der Situation, dass ich mienen Lebensmittelpunkt in Berlin habe und nur beruflich in Köln tätig bin.

Kann und soll man gegen diesen Bescheid Einspruch erheben>

Danke udn Gruß
Kay

Steuerbefreiung nur bei Eheleuten?

Alfred @, Montag, 27.04.2009 (vor 5501 Tagen) @ KROnline

Einspruch geht sowieso nicht - wenn dann Klage beim VG. Bei der Sachlage ist eine Klage nur grundsätzlich möglich und mit hoher Wahrscheinlichkeit erst vor dem BVerfG zu Ende.

Der Lebensmittelpunkt ist völlig egal, nur die Nebenwohnung zählt. In Köln werden nur Alleinstehende besteuert, Verheiratete und (eingetragene!) Lebenspartnerschaften zahlen nicht.