Zweitwohnsitz für Praktikum

avalanche @, Mittwoch, 27.06.2007 (vor 6171 Tagen)

Hallo,

folgender Sachverhalt:
- wohne mit Verlobten zusammen in Berlin und studiere dort,
- mache Praktikum in Frankfurt am Main für 6 Monate und
- habe den Erstwohnsitz in Frankfurt und den Zweitwohnsitz in Berlin gemeldet, weil mir gesagt wurde, dass es nicht anders geht.
Fragen:
- War ich nun verpflichtet gewesen, den Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main anzumelden>
- Wenn nicht, kann ich die Anmeldung zurücknehmen, bzw. Widerspruch einlegen>
- Wenn ja, wäre es günstiger den Zweitwohnsitz in Berlin abzumelden, da ich das halbe Jahr sowieso keine Vorlesungen oder Sonstiges besuchen kann, außer einem Seminar>


Vielen Dank und Grüße,

Elena

Zweitwohnsitz für Praktikum

Christian @, Mittwoch, 27.06.2007 (vor 6171 Tagen) @ avalanche

Hallo Elena,
die Anmeldung mit Hauptwohnung in Frankfurt ist m.E. falsch, da Du dich - übers Jahr gesehen vorwiegend in Berlin aufhalten dürftest.
Widerspruch ist möglich, führt aber vermutlich auf direktem Weg zum Verwaltungsgericht. Außerdem ist die Sache schon gelaufen.
Beste Variante: Umgehend in Berlin mit Hauptwohnung melden, dann wird Frankfurt automatisch zur Nebenwohnung, die nach -Ende des Praktikums wieder abgemeldet wird. Streiten können sich dann Berlin und Frankfurt - das spart Dir Zeit und Nerven. In Berlin müsstest Du Dich nach Ende des Praktikums sowieso wieder anmelden.
Zweitwohnungssteuer hast Du so oder so nicht zu befürchten. Frankfurt erhebt keine, und Berlin erst nach 1 Jahr mit Nebenwohnung. Du kannst also auch alles auf sich beruhen lassen. Es sei denn, Du hast ein Auto und müsstest dies jetzt nach Frankfurt ummelden (ist sei 1.3. so vorgeschrieben).
Noch Fragen
Gruß

Zweitwohnsitz für Praktikum

Kristina @, Samstag, 29.09.2007 (vor 6077 Tagen) @ Christian

hi ich hab das selbe problem wie elena.

ich komme aus bayreuth und mache jetzt fürn halbes jahr praktikum in nürnberg und mit wurde gesagt ich muss dort meinen hauptwohnsitz anmelden und in bayreuth meinen zweitwohnsitz.

wenn ich mich jetzt ,wie du gesagt hast, in bayreuth wieder als hauptwohnsitz anmelde muss ich da irgendwas dazu sagen das ich mich vor kurzem in nürnberg angemeldet hab oder was sag ich da>
grüße

Zweitwohnsitz für Praktikum

Christian @, Samstag, 29.09.2007 (vor 6077 Tagen) @ Kristina

Hallo Kristina,
ich weiß nicht, wer Dir gesagt hat, dass Du Dich in Nürnberg mit Haupt- und in Bayreuth mit Zweiwohnsitz anmelden musst. Wenn das eine amtliche Stelle war, solltest Du Dich beschweren, denn die Auskunft ist in mehrfacher Hinsicht falsch - da hat dann vermutlich jemand wissentlich die Unwahrheit gesagt (= gelogen).
Abgesehen von den in diesem Zusammenhang falschen Begriffen mit „-wohnsitz“ ist es auch sachlich falsch, von Dir zu verlangen, Dich an einem Ort, an dem Du Dich höchstens ein halbes Jahr aufhalten wirst, mit Hauptwohnung anzumelden. Du wirst Dich, über das Jahr gesehen, nie vorwiegend in Nürnberg aufhalten. Wenn man noch Wochenenden, Ferien usw. abzieht, kommt man rechnerisch auf etwa 120 Tage Aufenthalt in Nürnberg gegenüber 245 in Bayreuth.
Wenn Du in Bayreuth zum Einwohnermeldeamt gehst, Dich dort mit Hauptwohnung an- bzw. „zurück“meldest und Nürnberg als Nebenwohnung angibst, wird Dich vermutlich niemand fragen. Falls doch: Verweise auf die falsche Erklärung und das Rechenbeispiel und erkläre, das Bayreuth Dein vorwiegender Aufenthalt ist. Das genügt.
Wenn Du mit Deiner Ausbildung in Nürnberg fertig bist, meldest Du die Nebenwohnung in Nürnberg ab (nicht vergessen) und hast in Bayreuth wieder Deine alleinige Wohnung.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Zweitwohnsitz für Praktikum

Kay @, Freitag, 23.11.2007 (vor 6022 Tagen) @ Christian

» Noch Fragen>

Ja, ich hätte eine, wenn ich darf. Mein Anliegen geht in die gleiche Richtung:

- Meine Wohnung in FL habe ich noch bis 31.12.
- Mein Praxissemester in Baden-Würtemberg habe ich am 15.11. begonnen. Endet am 15.05.
- Ich will mich aber ab 01.01. in FLensburg bei meinen Eltern anmelden, da ich nach den 6 Monaten wieder nach FL komme (auch zunächst bei meinen Eltern).

Amt meint: Geht nicht! Sie müssen sich dort anmelden, wo ihr Lebensmittelpunkt sei.

Im Meldegesetzt steht in §15, Absatz 2, Satz 2:
"Durch Landesrecht können für vorübergehende Aufenthalte weitere Ausnahmen von der Meldepflicht nach § 11 Abs. 1 zugelassen werden, wenn [...] ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, [...]"

Kann ich mich nun in FL zu meinen Eltern melden oder muss ich mich in BW für 5 Monate anmelden>

Grüße,
Kay

Zweitwohnsitz für Praktikum

Yvonne Winkler @, Samstag, 24.11.2007 (vor 6021 Tagen) @ Kay

» Im Meldegesetzt steht in §15, Absatz 2, Satz 2:
» "Durch Landesrecht können für vorübergehende Aufenthalte weitere Ausnahmen
» von der Meldepflicht nach § 11 Abs. 1 zugelassen werden, wenn [...] ein
» Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und ein Aufenthalt sechs
» Monate nicht überschreitet, [...]"

Und gibt es eine landesrechtlich, melderechtlich geregelte Ausnahme> Ein Blick ins Melderecht des Landes Schleswig-Holstein wird da vielleicht weiterhelfen...

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitz für Praktikum

Kay @, Samstag, 24.11.2007 (vor 6021 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hej Yvonne,

dort (§18) steht geschrieben:

(2) Wer im Inland nach den §§ 11 oder 19 gemeldet ist und zum Zwecke eines nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 11.

Damit wäre wohl der Drops gelutscht. :-) Vielen Dank für Deinen Denkanstoß.

Beste Grüße,
Kay

Zweitwohnsitz für Praktikum

Xergan @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 5815 Tagen) @ Kay

Ich habe nun eine sehr ähnliche Frage zu diesem Thema.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Bremen und muss für ein Praktikum nach Frankfurt (Oder).
Erhebt Frankfurt eine ZWS> Ich habe bei euch gesehen, dass FFO nicht auf der Liste steht, aber in verschiedenen Artikeln gelesen, dass sie die Steuer doch eingeführt haben. Auf der Homepage lässt sich jedoch auch nichts darüber finden.

Viele Grüße,
Xergan

Zweitwohnsitz für Praktikum

Christian @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 5815 Tagen) @ Xergan

Hallo,
wer seine Wohnsitz wo hat, spielt keine Rolle.
Ob es in Frankfurt an der Oder die Zweitwohnungsteuer gibt, erfährt man ggf. durch einen Anruf im Rathaus (Bürgerbüro oder andere Servicestelle).
Gruß
Christian

Zweitwohnsitz für Praktikum

Annemarie @, Freitag, 22.08.2008 (vor 5749 Tagen) @ Christian

hallöchen,

hab auch eine frage zum thema praktikum. wohne bei dresden bei meinen ellis, gehe jetzt für ein halbes jahr nach berlin für ein praktikum, muss ich mich überhaupt in berlin anmelden>und wenn ich nur meinen zweitwohnsitz da anmelde muss ich da die steuer bezahlen>hab hier irgendwo gelesen, dass in berlin erst nach nem jahr die steuer fällig ist, das würde ja dann auf mich nicht zutreffen oder>