Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Alfred186, Dienstag, 02.02.2021 (vor 1202 Tagen)

hallo,

wie sieht es aus, wenn eine Familie sich zusätzlich eine weitere Wohung im selben Haus mietet. Diese Wohnung wird als Arbeits- und Wohnzimmer genutzt. Die Küche dort als Waschküche. In der alten Wohnung, Schlaf-, Kinder- und Esszimmer.

Sieht das Melderecht hier beide Wohnungen als Hauptwohnung an? Oder muss die neue Wohnung als Zweitwohnung angemeldet werden?

Die beiden Wohnungen trennen eine Etage und es wird getrennte Mietverträge geben.

Im speziellen interessiert es mich wie die Sachlage in Berlin ist.

Eine weiter Möglichkeit wäre, dass sich die Ehepartner jeweils in einer Wohnung melden. Aber dann fällt ggf. die gemeinsame Veranlagerung weg (dann lieber Zweitwohnsitzsteuer).

Wie schätzt Ihr die Sache ein bzw. habt Ihr weitere Tipps?

Gruß

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

René ⌂ @, Dienstag, 02.02.2021 (vor 1201 Tagen) @ Alfred186

Der Wohnungsbegriff ist baurechtlich hinreichend spezifiziert - ganz unabhängig der Frage, wie viele Mietverträge es gibt (oder gar im Eigentum). Was ggf. helfen könnte, wäre das Verschmelzen zu einer Wohnung - was aber baurechtlich nicht immer klappt (zumal ja auch Mietwohnung).

Einkommenssteuerrechtlich kann ich es nicht abschätzen. §26 EstG sieht für gemeinsame Veranlagung "nicht dauernd getrennt leben" vor, der in §1567 in Zusammenhang mit Scheidung definiert wird - was ja hier wohl nicht der Fall ist. Diese Frage solltest du mit Steuerberatern klären.

Für die Zweitwohnung könntet ihr das Konstrukt herstellen, dass du in der einen Wohnung deinen Lebensmittelschwerpunkt erklärst, deine Partnerin in der anderen und ihr als Familie keinen gemeinsamen Lebensmittelschwerpunkt habt. Bei getrennten Wohnungen gar in verschiedenen Ortsteilen ist das gut nachvollziehbar, aber ob das innerhalb eines Hauses dann aber glaubbar gemacht werden kann (also dass das Amt diese Aufteilung akzeptiert), kann ich nicht abschätzen.

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Rebell @, Mittwoch, 03.02.2021 (vor 1201 Tagen) @ René

Der Wohnungsbegriff ist baurechtlich hinreichend spezifiziert - ganz unabhängig der Frage, wie viele Mietverträge es gibt (oder gar im Eigentum). Was ggf. helfen könnte, wäre das Verschmelzen zu einer Wohnung - was aber baurechtlich nicht immer klappt (zumal ja auch Mietwohnung).

Was sagt die Satzung von Berlin aus? - vielfach wird der Begriff - Zweitwohnug ist jede Wohnung, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat- verwendet.

Es ist also durchaus möglich in Berlin gezielte Abweichungen zu praktizieren.

Für die Zweitwohnung könntet ihr das Konstrukt herstellen, dass du in der einen Wohnung deinen Lebensmittelschwerpunkt erklärst, deine Partnerin in der anderen und ihr als Familie keinen gemeinsamen Lebensmittelschwerpunkt habt. Bei getrennten Wohnungen gar in verschiedenen Ortsteilen ist das gut nachvollziehbar, aber ob das innerhalb eines Hauses dann aber glaubbar gemacht werden kann (also dass das Amt diese Aufteilung akzeptiert), kann ich nicht abschätzen.

Und das alles unter einem DACH? Ja gehts denn noch komplizierter ???

Ach arme deutsche Steuer- Gesetzgebung jedes Land und jede Stadt - auch die Zuständigkeiten total unterschiedlich - hier Berlin das Finanzamt - in Bayern das Innenministerium- dort wird alles abgeladen was uneinheitlich ist - und am Schluss nicht nachvollziehbar.

Hier in Bayern nicht dem Finanzministerium unterstellt, hat den Vorteil, das Finanzministerium hat keine Ahnung wieviele Zweitwohnsitze es gibt in Bayern, da diese bei der Volkszählung seit 1987 nicht mehr erfasst werden.

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Alfred186, Mittwoch, 03.02.2021 (vor 1201 Tagen) @ Rebell

Was sagt die Satzung von Berlin aus? - vielfach wird der Begriff - Zweitwohnug ist jede Wohnung, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat- verwendet.

Es ist also durchaus möglich in Berlin gezielte Abweichungen zu praktizieren.

Eine zweite Wohnung (nicht definiert wo), die als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzt dient... (?) Wäre hier die kleine Wohnung eine Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetztes?

siehe
Gesetz Berlin

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Alfred186, Mittwoch, 03.02.2021 (vor 1201 Tagen) @ René

Verschmelzen geht leider nicht.

Ja, das soll wohl kein Problem darstellen, wenn Ehepartner nicht zusammen wohnen, aber sonst zeigen können, dass eine Lebensgemeinsschaft besteht. Was ja hier gegeben ist. Also einer meldet unten und einer oben seinen Hauptwohnsitz an. Dann muss man nur ggf. zweimal GEZ bezahlen...

Für die Zweitwohnung könntet ihr das Konstrukt herstellen, dass du in der einen Wohnung deinen Lebensmittelschwerpunkt erklärst, deine Partnerin in der anderen und ihr als Familie keinen gemeinsamen Lebensmittelschwerpunkt habt. Bei getrennten Wohnungen gar in verschiedenen Ortsteilen ist das gut nachvollziehbar, aber ob das innerhalb eines Hauses dann aber glaubbar gemacht werden kann (also dass das Amt diese Aufteilung akzeptiert), kann ich nicht abschätzen.

das verstehe ich nicht. Meinst Du mit Lebensmittelschwerpunkt anmelden nach dem Melderecht. Also die Idee, dass sich einer unten und einer oben seinen Haupt (und einzigen) Wohnsitz anmelden?

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Rebell @, Donnerstag, 04.02.2021 (vor 1200 Tagen) @ Alfred186

das verstehe ich nicht. Meinst Du mit Lebensmittelschwerpunkt anmelden nach dem Melderecht. Also die Idee, dass sich einer unten und einer oben seinen Haupt (und einzigen) Wohnsitz anmelden?

Noch einfacher: Die Scheidung einleiten und schon ist alles perfekt möglich !

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Alfred186, Donnerstag, 04.02.2021 (vor 1200 Tagen) @ Rebell

dann ist ja die gemeinsame Veranlagung auf jeden Fall weg... Außerdem will sich das Paar nicht scheiden lassen...

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

René ⌂ @, Donnerstag, 04.02.2021 (vor 1200 Tagen) @ Alfred186
bearbeitet von René, Freitag, 05.02.2021

Ich bezeiehe mich hier auf § 22 BMG.

Die erste Option ist bei der Bestimmung folgende:

(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Wenn ihr als Familie einen vorwiegend benutzte Wohnung habt, so müsst ihr euch beide da anmelden. Es schreibt aber niemand vor, dass ihr eine "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie" haben müsst - und dann gilt auch dieser Absatz nicht, so dass dann die Wohnung der jeweiligen Person wieder maßgebend ist. Ob das am Ende glaubhaft ist - im selben Gebäude - steht dann auf einem anderen Blatt.

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

Alfred186, Donnerstag, 04.02.2021 (vor 1200 Tagen) @ René

Achso ich verstehe.

Nagut, das Paar braucht Abstand, besucht sich zwar regelmäßig, aber jeder ist auch froh darüber mal seine Ruhe zu haben :)

ne ernsthaft. So einfach scheint das nicht zu sein. Aber es kommt doch öfter vor, dass Famileien mehrere Wohnungen im gleichen Haus anmieten?

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

René ⌂ @, Freitag, 05.02.2021 (vor 1199 Tagen) @ Alfred186

Ich habe meine Antwort noch etwas präzisiert, insbesondere dass sie nicht juristisch falsch verstanden wird. Ihr müsst letztendlich die Realität melden - und die Realität kann ja eine andere sein.

Keine Ahnung, ob das häufiger passiert, wenn Personen in einem Haus mehrere Wohnungen haben.

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

benisfroms, Donnerstag, 07.12.2023 (vor 164 Tagen) @ Alfred186

Wenn die neue Wohnung als Arbeits- und Wohnzimmer genutzt wird, und die Küche als Waschküche, könnte dies als Hauptwohnsitz gelten. Es hängt jedoch von den spezifischen Umständen ab und wie die lokalen Behörden die Nutzung interpretieren. Die Tatsache, dass die Mietverträge getrennt sind, könnte ebenfalls Einfluss darauf haben, wie die Behörden dies betrachten.

Zweiwohnung anmelden bei zweiter Wohung im selben Haus?

benisfroms, Dienstag, 12.12.2023 (vor 159 Tagen) @ benisfroms

Für Fragen zur Definition von Wohnungen und baurechtlichen Aspekten sowie für die Umsetzbarkeit bestimmter Konstrukte im Kontext von Zweitwohnungen wäre es am besten, sich direkt an einen Experten im jeweiligen Rechts- oder Steuerbereich zu wenden. Und auch wenn Sie über https://corpora-romanica.net/ eine Wohnung suchen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie von allen Gesetzen gleichermaßen betroffen sind. Die genaue Umsetzbarkeit solcher Konstrukte hängt oft von den spezifischen Gesetzen und Vorschriften in der entsprechenden Region ab.