Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4679 Tagen) @ Basti00

» Sorry das ich immer wieder die falschen Begriffe benutze!
Es geht nicht nur um die richtigen Begriffe sondern auch (und vor allem) um die damit verbundenen Vorstellungen.

Der Einwohner hat den Bezug einer weiteren Wohnung der zuständigen Meldebehörde zu melden. Welche von mehreren genutzten Wohnungen als Haupt- und welche als Nebenwohnung zu registrieren ist, bestimmt die Meldebehörde. Dabei ist davon auszugehen, dass deren Mitarbeiter – u.U. aus falsch verstandenem Lokalpatriotismus – darauf abzielen werden, dass er Neuankömmling mit Hauptwohnung registriert wird.

Wenn Deine Freundin nur 165 Tage im Jahr in HH arbeitet (und dies ggf. auch nachweisen kann) und glaubhaft darlegen kann, in der übrigen Zeit die Wohnung in Freiburg zu nutzen, muss die Meldebehörde die Hamburger Wohnung als Nebenwohnung registrieren. Dabei ist zu berücksichtigen. dass sie bei der Anmeldung nur eine Prognose abgeben kann. Sollte die Meldebehörde Nachweis für die Fahrten nach Freiburg verlangen, ist diese Forderung zurückzuweisen. Derartige Nachweise können im allgemeinen – wenn überhaupt – nur für einen zurückliegen Zweitraum erbracht werden.


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