HH - kompliziert oder ganz einfach?

Marie_50 @, Mittwoch, 16.02.2011 (vor 4841 Tagen)

Hallo, vielleicht ist es kompliziert, vielleicht auch ganz einfach.

Ich habe meinen Erstwohnsitz in HH, mein Lebenspartner muss seinen Erstwohnsitz wg. seiner Praxis und der damit verbundenen Pflicht zur kurzfristigen Erreichbarkeit in Münster behalten, möchte seinen Zweitwohnsitz aber in HH anmelden. Da wird wahrscheinlich die ZWS fällig, oder>

Aber: Wie ist die gleiche Situation, wenn wir verheiratet sind (was demnächst sein wird). Gilt dann für den Zweitwohnsitz in HH die "Pendlerausnahme" für uns>

Ich bedank mich schon jetzt für die Auflösung des Rätsels und grüße die Ratgebenden ganz freundlich.

Marie_50


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