ZWST für eine leerstehende Eigentumswohnung

Himbim13 @, Freitag, 19.11.2010 (vor 4926 Tagen) @ helga

» » Würde mich freuen wenn mir jemand mit einem Ratschlag helfen kann.

Sehr geehrte Zweitwohnungssteuerbetroffene. Wie ich lese können auch Sie sich nunmehr in die Reihe der vielen anderen mit dieser Steuer Abgezockten einreihen. Was ist zu tun> In Ihrem Fall gibt es nicht fiel Möglichkeiten diesen Herren, die nur mit dem Geld anderer umgehen können, zu entkommen. Wie bereits erwähnt, Vermieten! Nur, wenn Sie an einen Mietnomaden kommen, zahlen Sie bei den gegebenen Rechten eines Eigentümers drauf. Widerspruch einlegen und Klagen bedeutet, dazu bedarf man einen sehr Rechtskundigen und einen langen Atem vom Geld zu schweigen. Gegebenenfalls geringe Einkünfte geltend machen, sollten Sie selbst wissen. Als Einzelne sind Sie ein Strohhalm. In Bayern haben sich Betroffene organisiert, die sich gegen diese Abzocke wehren. Auch wenn es Zeitgenossen gibt, die eine derartige Steuer für diejenigen, die in ihrem Leben gespart, etwas geleistet haben und sich dadurch etwas geschafft haben für berechtigt finden. Denn nach deren Auffassung gilt ja, dass ein derartiger Aufwand für ein solches Projekt zeigt, dass hierzu die Finanzmittel vorhanden sind um einen derartigen Aufwand zu treiben. Sie sollten sich in die Arbeitsscheuen einreihen. Stütze beantragen, dann werden Sie von diesen Herren gestützt, weil Sie dann zu dem Wählerpotenzial gehören die ihr rotes Gedankengut aus Dankbarkeit für die Stütze stützen. Wenn Sie jedoch die Faust in der Tasche haben, lesen Sie doch einmal den Forumsbeitrag “Pradoxum- Zweitwohnungssteuer“ am 05.11.2010. Eingestellt von Gustav am 29.10.2010. Jetzt noch zu finden auf Seite 1. im Forum. Vielleicht könnte der Gedanke aufkommen sich diesen Personen anzuschließen.
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