Zweitwohnungssteuer in Münster ab 2011 !?!

LionelHutz @, Donnerstag, 12.08.2010 (vor 5029 Tagen)

Nun plant auch die Stadt Münster im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung ab 2011 eine sog. Zweitwohnsitzsteuer einzuführen.

Ein erstes Einschwören des Rates auf die wundersame Einwohnervermehrung hat durch die Verwaltung bereits in der Ratssitzung am 18. Juni 2010 stattgefunden.

Die Vorlage, die den Rat vorab über die entscheidenden Aspekte der Steuer informieren soll, findet man auf der Internetseite der Stadt:

http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004032181.htm

Die Steuersatzung liegt wohl bisher nicht in einem öffentlichen Entwurf vor. Sie soll wohl in der Ratssitzung am 8. Dezember 2010 beschlossen werden.

Münster plant anscheinend direkt ein riesen Ausnahmenpaket dazu. Man überlegt sogar ernsthaft Studenten von der Steuer zu befreien.

Von derzeit 34.500 mit Nebenwohnung gemeldeter Einwohner sollen nach den derzeitigen Erkenntnissen der Verwaltung am Ende nur 650 Steuerschuldner übrig bleiben.

Die mittelbaren Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen und Anteil an der Einkommensteuer sollen bei ca. 4 Millionen Euro liegen.

Hinweise auf einen eventuellen Zusammenhang zwischen Mehreinnahmen der Stadt und den Ausnahmetatbeständen der Satzung habe ich in dem Dokument nicht gefunden.

Bemerkenswert erscheint mir, dass die Verwaltung davon ausgeht, den zusätzlichen Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Steuererhebung durch eine dauerhafte Stelle der Besoldungsgruppe A 08 (mittlerer Dienst) bewältigen zu können.

Betrachtet man die Bonner Personalplanung im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer (zunächst fünf Stellen für zwei Jahre, dann dauerhaft zwei Stellen, jeweils auch Stellen des gehobenen Dienstes) scheint Münster sehr von seiner Verwaltungseffektivität überzeugt zu sein oder eben massive Überkapazizäten an Personal bereits heute vorzuhalten.


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