Könnte man sich auch verklagen lassen?

klara @, Mittwoch, 06.05.2009 (vor 5493 Tagen)

Hallo liebe Leidensgenossen und mitfühlende Sachverständige!

Hier kurz mein Fall: Seit August 2005 lebe ich nicht mehr
in Köln und soll nun trotzdem 1500eur ZWS zahlen.
Natürlich hab ich denen geschrieben das es sich um ein Missverständnis oder Formfehler handeln muss. Bestätigung des Vermieters über die Kündigung des Mitverhältnisses und erweiteter Auszug aus dem Melderegister Düsseldorf habe ich mitgeschickt. Man antwortete mir, meinen Brief erhalten zu haben und sich um Klärung zu bemühen,dass der Bescheid aber rechtskräftig bleibt.
Als ich dort anrief um mich zu erkundigen sagte man mir frech, dass ich immernoch angemeldet sei und dass ich auf jedenfall Klage einreichen müsse (kann es sein, dass die sich dadurch die Gerichtskosten sparen>)
Jetzt hab ich erstmal um rückwirkende Abmeldung gebeten mit einem Vermerk, dass ich dadurch diesen Nebenwohnsitz nicht anerkenne.
Ich habe jetzt noch eine Woche Zeit Klage einzureichen - was natürlich auch sehr teuer ist und aufwendig.
Wie sieht es eigentlich aus sich einfachmal verklagen zu lassen>
Ist es empfehlenswert die Klage selbst einzureichen oder doch besser mit Anwalt> Was kommt den da an Gerichtskosten auf einen zu> Wo krieg ich den ein vernünftiges Muster einer solchen Klageschrift her>
Freu mich über alle Tips, Hilfe und zu hören wem es ähnlich geht!
Klara
Ausserdem finde ich Köln sollte sich schämen sein "Loch" mit Existenzen von jungen Menschen zu füllen, irgendwie fühle ich mich ins Mittelalter zurückversetzt.


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