ZWS Köln / Kinderzimmer im Elternhaus / Zusammenfassung

Fritz Hammer @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 5794 Tagen)

Hallo liebe ZWS-Genervten,

ich schildere hier mal den bisherigen Verlauf meiner Klage gegen die Stadt Köln. Falls jemand von euch auch klagen möchte, so kann er eventuell von meinen bisherigen Erfahrungen profitieren und muss sich nicht jede Info selbst suchen. Die gemachten Angaben beziehen sich ausdrücklich auf meinen persönlichen Fall. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und/oder Vollständigkeit der Angaben oder sonst etwas.

Ausgangslage: Gemeldete Hauptwohnung war das Kinderzimmer im Elternhaus in einer anderen Stadt, zwecks Studiums wohnte ich in einer WG und hatte mein Zimmer als Nebenwohnung in Köln gemeldet.

1. Klage eingereicht mit Verweis auf Düsseldorfer Urteil, gleichzeitig Ruhen des Verfahrens beantragt, bis das anhängige Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden ist.

Klage wurde angenommen, in der Klageerwiderung hatte Fritzes Steuereintreiber nichts gegen ein Ruhen des Verfahrens einzuwenden, weiter äußern wolle er sich aber auch nicht, Ruhen des Verfahrens wurde dann vom Gericht angeordnet

Pressemitteilung VG Düsseldorf Az.: 25 K 2703/07
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressem/2007/p071119.htm

Gesamtes Urteil VG Düsseldorf Az.: 25 K 2703/07

www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2007/25_K_2703_07urteil20071119.html

http://www.bverwg.de -> Presseinformation -> Wichtige Verfahren im laufenden Jahr -> Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende

„Die Stadt Rostock zog Studierende in Rostock zur Zweitwohnungssteuer heran. Sie waren dort mit einer Nebenwohnung polizeilich gemeldet, verfügten aber noch über ein Kinderzimmer im elterlichen Haus. Am Wohnsitz der Eltern waren sie mit Hauptwohnung gemeldet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Studierenden abgewiesen. Auf deren Berufung hat das Oberverwaltungsgericht die Bescheide der Stadt Rostock aufgehoben und die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für rechtswidrig erklärt. Hiergegen richtet sich die Revision der Stadt.

(BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07 und 9 C 15.07)“

2. Prozesskostenhilfe wurde zeitgleich mit der Klageeinreichung beantragt

PKH wurde gewährt, da nicht auszuschließen ist, dass man Recht bekommt. ;-)

Achtung! Als Student waren/sind meine Eltern immer noch grundsätzlich für mich unterhaltspflichtig, d.h. ich musste entweder die Vermögens-/Einkommensverhältnisse meiner Eltern komplett offenlegen oder darlegen, warum es meinen Eltern nicht zumutbar war/ist, mir die Prozesskosten auszulegen.

Die Regelung, dass Eltern die Prozesskosten vorstrecken müssen, gilt ganz allgemein: Insbesondere auch für Studenten, die von den Eltern (normalerweise) keine Unterstützung mehr bekommen und selbst für ihren Unterhalt aufkommen.

Siehe insbesondere OLG München, Beschluss vom 6.9.2006, 1W 2126/06, FamRZ 2007 , 911, (Online so weit ich weiß nicht verfügbar, aber in der Kölner USB vorhanden.) Auf diesen Beschluss wurde ich vom VG Köln explizit hingewiesen.

3. Antrag bei der Stadt auf Aussetzung der Vollziehung gestellt

Antrag abgelehnt, als Begründung wird auf einen gescheiterten Antrag eines anderen Klägers beim VG Köln verwiesen, sinngemäß lautete die Begründung:

(Zitat von der Webseite der Stadt Köln, da ich zu faul bin, das Ablehnungsschreiben abzutippen)

„…Das Verwaltungsgericht Köln hat insbesondere festgestellt, dass dies auch für Studierende gilt, die noch mit Erst- oder Hauptwohnsitz bei den Eltern (Kinderzimmer) gemeldet sind. Hierzu im Gegensatz steht eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Düsseldorf (21 L 1842/07 vom 19. November 2007)

[Zufällige Schlamperei der Stadt Köln>>> Das richtige Az lautet 25 K 2703/07]

wegen der die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde. Der Ausgang dieses Verfahrens ist völlig offen. Da die Erfolgsaussichten dieses Revisionsverfahrens nicht überwiegend wahrscheinlich sind, hat auch das Verwaltungsgericht Köln in einem Aussetzungsverfahren entschieden (21 L 1842/07 vom 11. Februar 2008), dass auch in diesen Fällen die Zweitwohnungssteuer zu begleichen ist.“

4. Antrag/Klage beim Gericht auf Aussetzung der Vollziehung nicht gestellt, da offensichtlich keine Erfolgsaussichten bestanden

5. Antrag auf Stundung der Steuer bei der Stadt Köln gestellt

Noch keine Antwort erhalten…..

OK, hoffe die Informationen werden den einen oder anderen weiterhelfen.

Kölle alaaf!

Peter
PS: Ich fände es klasse, wenn die Städtedatenbank explizit das Abstimmungsverhalten der Parteien/Fraktionen bei der Beschließung der ZWS enthalten würde.


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