ZWS HH - Pendler

der_lars @, Mittwoch, 14.05.2008 (vor 5849 Tagen)

Hallo!

Auch wenn hier schon einiges geschrieben wurde, habe es es noch nicht ganz verstanden.

Ich wohne seit mehreren Jahren in Münster in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, sprich mit meiner Freundin zusammen. Ein gemeinsamer Mietvertrag mit beiden Namen etc. besteht.

Nun habe ich einen festen Job in HH angenommen und in HH ein Appartment für die Übernachtungen von Montag bis Freitag angemietet.

Gemäß HmbZWStG §2 Absatz 5c verstehe ich die Wohnung in HH nicht als Zeitwohnung an und sehe daher auch nicht den Anspruch der Stadt HH auf Entrichtung einer Zeitwohnsitzsteuer.

Liege ich da richtig>

Vielen Dank
Lars


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