Urteil vom 19.11.2007 ???

myworlds, Dortmund, Mittwoch, 12.12.2007 (vor 6004 Tagen)

Hallo zusammen,
habe vor einigen Tagen eine Zahlungsaufforderung von der Stadt Dortmundüber die Zweitwohnungssteuer erhalten.
Ein paar Tage später jedoch habe ich ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass ich gegen diesen Bescheid klagen kann. Aufgrund des Urteils (Az. 25 K 2703/07) vom Verwaltungsgericht Düsseldorf muss man keine Zweitwohungssteuer zahlen, wenn bei dem Erstwohnsitz im Elternhaus nur das ehemalige Kinderzimmer zur Verfügung steht. Falls dieser Tatbestand auf mich zutrifft, soll ich mich schriftlich melden (ggf. mit einer Bestätigung meiner Eltern), der Fall wird dann geprüft und ich erhalte einen neuen Bescheid.
"So weit so gut", dachte ich mir. Ich hab mir dann das Urteil von dem Verwaltungsgericht durchgelesen, musste jedoch feststellen, dass es sich hierbei um eine Klage einer Studentin handelte. In dem Urteil des Gerichts stand auch, dass "Studierende" keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen! Ich selbst bin Auszubildender!!!
Muss ich jetzt nun eine Zweitwohnugnssteuer zahlen, oder nicht>


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