Nebenwohnsitzsteuer

Yvonne Winkler @, Montag, 19.11.2007 (vor 6020 Tagen) @ Holger R.

Die richtet sich
1. nach der jeweiligen Zweitwohnungsteuersatzung
2. nach der Miethöhe
3. wenn keine Miete gezahlt wird, nach einer ortsüblichen Vergleichsmiete

Gruß
Yvonne Winkler


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