ZWS Köln ein weiteres Leiden

mitch @, Montag, 05.11.2007 (vor 6041 Tagen)

Guten Morgen, auch ich bin glücklicher ex Zweitwohnsitzler der Stadt Köln, und habe 2005 alle erfolderlichen bzw. geforderten Unterlagen beigebracht und auch ein Schreiben erhalten das sich daraus keine Steuerzahlung ergeben würde. Damit habe ich mich in Köln auch abgemeldet.

Nun mehr als 2 Jahre später bekomme ich, wie anscheinend immer mehr andere auch, einen pauschalisierten Steuerbescheid zugesand, geschätzt, weil ich ja nicht auf die Aufforderung und Nachfragen reagiert hätte. Damit wäre ich stolzer Besitzer und Bewohner von 60qm gewesen für die ich die Kleinigkeit von 582€ (Nettokaltmiete) zu entrichten gehabt hätte, dazu muss gesagt werden, mein Vater wohnt nicht etwa in Junkers- Müngersdorf oder Altstadt sondern in Meschenich, ich glaube mein Vater hätte freiwillig in der Garage geschlafen, wenn er diese Mieteinnahmen hätte realisieren können, was ihn wahrscheinlich aber nicht davor bewahrt hätte auch für diesen "Wohnraum" zur Zweitwohnsteuer herrangezogen zu werden.

Steuersatz 10% auf die in der schönen Domstadt gemeldeten Tage ergibt die Steuerforderung der Stadt Köln.

1. Frage wen hat die Stadt Köln aufgefordert und natürlich auch freundlichst dran erinnert in den letzten 24 Monaten> Mich zumindest nicht. Aber der Generalverdacht is natürlich einfacher in einen Serienbrief zu bekommen, als sich damit wirklich auseinanderzusetzen.

Mein Sachverhalt stellte sich damals wie heute folgender Weise dar, meine Mutter lebt in Düsseldorf mein Vater in Köln, 1. Wohnsitz (natürlich) in der Landeshauptstadt wo auch mein Lebens- und Lernens- und Arbeitsmittelpunkt war.
2. Wohnsitz Köln, weil ich einige Tage im Jahr bei meinem Vater verbrachte und in seinem Uraub dort auch mal auf das Häuschen aufgepasst, den Rasen gemäht und die Blumen gegossen habe. Da is man, aus heutiger Sicht vieleicht schon übertrieben gesetzestreu gewesen, sich mitanzumelden, aber was tut man nicht um sinnlosen Diskussionen mit den Eltern aus dem Wege zu gehen.

Weder am ersten noch am zweiten Wohnsitz war ich selbstverwalteter Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung sondern vielmehr zeitweise gewollter, manchmal auch geduldeter x-), familiärer Zeitgenosse.

Mein Vater selber, wurde von der Stadt Köln schon im vollen Maße, zur Zweitwohnsteuer für sein Reihenhäuschen herrangezogen. Nun scheint die Stadt Köln es eben so nötig zu haben, das Sie mir trotz damals anders lautender Auskunft, ebenfalls ans Portemonaie will.

In einem ersten Schreiben habe ich die Stadt Köln nun auf diesen Sachverhalt hinzuweisen versucht. Schreiben an die die entsprechende Stelle, genau wie emails und Faxe werden, so wie es aussieht, grundsätzlich überhaupt nicht beantwortet, also habe ich nun nach 14 Tagen, meinen Wiederspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung formuliert. Mit den entsprechenden Begründungen, das ich mehr als 2 Jahre nach dem letzten Kontakt Anschuldigungen erhalte nicht "mitarbeiten" zu wollen, trotz meiner Bemühungen zur Klärung keine Antworten erhalte, dort keine eigenständige Wohnung innehatte, unentgeltlich zeitlich sehr begrenzt mich aufgehalten habe, mein Vater die entsprechende Immobilie innehat und auch dort schon zur Kasse gebeten wurde, alles per Fax email und jetzt natürlich auch noch als Einwurfeinschreiben, weil diese modernen Übertragungsmethoden zum Teil ausgeschlossen, um einen Wiederspruch zu formulieren, und ggf. auch sehr störungsanfällig, wenn es der Gegenseite, sagen wir mal, besser passt.

Ebenfalls mit einer Fristsetzung zur Antwort von 14 Tagen. Was dann ziemlich genau mit dem Einspruchsfristende zusamnmenfällt.

Ich habe wenig Verständnis für solch ein bananenrepublikartiges Vorgehen, aber anscheinend, kann und darf die Stadt Köln natürlich uneingeschränke Aufmerksamkeit des "Beschuldigten" verlangen, sich selber aber auf erhöhten Arbeitsaufwand und völlige Auslastung ihrer Humanen Resscourcen, herrausreden bzw. die Sache einfach aussitzen.


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