Zweitwohnsitz um KFZ-Ummeldung zu sparen

Christian @, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6114 Tagen) @ Diddi

Hallo Diddi,
jeder, der steuerrechtlich zwei Wohnsitze hat, muss die ZWSt zahlen, wenn eine entsprechende Satzung vorliegt. Da hilft nichts. Das hat sogar den Segen des Bundesverfassungsgerichts.
Es geht Dir vermutlich aber um die melderechtlichen Verhältnisse, wenn Du fragst:.
» Wie kann ich klar machen, dass ich Zeuthen (Land Brandenburg) nur auf dem
» Papier als Wohnsitz haben möchte, aber eigentlich in Berlin wohne>>> Kann
» ja nicht erzählen des KFZ´s wegen...
Antwort:
Überhaupt nicht, der Bürger hat sich dort mit alleiniger Wohnung/ Hauptwohnung anzumelden, wo er sich vorwiegend aufhält, das Kfz ist dort anzumelden, wo die alleinige Wohnung/Hauptwohnung gemeldet ist. Alles andere stellt jeweils eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit dar (Ausnahme: Baden-Württemberg).
Gruß


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