ZW in Solingen im elterlichen Haus?

Waldi @, Sonntag, 25.03.2007 (vor 6265 Tagen)

Hallo,

mich erreichte nun auch die Kunde, dass Solingen Zweitwohnungssteuer erheben will :-( Wie ist das in meinem Fall zu werten:

- Hauptwohnung außerhalb SG
- ZW im elterlichen Haus, keine eigenen Räume mehr
- Effektiv bin ich da höchstens für ein paar Stunden im Monat

Den ZW in SG hatte ich nach dem Umzug hauptsächlich wegen des Autos behalten, mit dem neuen Wagen hat sich der Grund auch erledigt.

"1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
a) dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des
Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dient,
b) der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten
entgeltlich oder unentgeltlich ³berlõsst und die diesem als Nebenwohnung
im vorgenannten Sinne dient oder
c) jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen
Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarf seiner Familie
innehat. Dieses gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten
Wohnhaus.
...
3) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum
Wohnen oder Schlafen benutzt oder zu diesem Zweck vorgehalten wird."

Wie schätzt Ihr meine Lage ein> Trifft dieser §§ auf meinen Fall zu> Wenn mich das was kostet, hat Solingen ziemlich schnell einen Zweitwohner weniger.

Waldi


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