ZWS Hamburg Unterschied Mieter/ Nutzer

Rebell @, Dienstag, 23.06.2020 (vor 1422 Tagen) @ Beate

Moin,
Unser Sohn möchte eine Wohnung in Hamburg anmieten. Der Vermieter möchte als Sicherheit, dass wir als Eltern im Mietvertrag stehen.

Dass ein Vermieter Sicherheiten braucht ist ziemlich legal und sollte doch keine Probleme bereiten.
Aus Ihren Zeilen geht nicht hervor warum der Sohn in Hamburg eine Wohnung anmieten möchte oder aus welchen Gründen?

Wir wohnen in Süddeutschland und definitiv nicht dort,

das ist nur eine Absicherung für die Vermieter. könnte doch ok sein!

Gibt es einen Unterschied zwischen Mieter (wir) und Nutzer der Wohnung (er), müssen wir in dem Fall ZWS bezahlen? Gibt es eine Möglichkeit um die ZWS rum zu kommen, z. B. einen Zusatz im Mietvertrag?

In erster Linie kommt es darauf an ob der Sohn in Hamburg mit Erstwohnsitz sich anmeldet, wenn ja - dann kann Hamburg keine Zwst fordern. Hier Spielt auch noch das Meldegesetz eine ganz wichtige Rolle!!

Macht es einen Unterschied, wer die Miete überweist?

Dem Vermieter ist es wohl egal - wern die Miete bezahlt, das lässt sich doch ganz bestimmt außerhalb des Mietvertrages mit einer über die Bank abgesicherte Bürgschaft dem Vermieter gegenüber erledigen.

Nur wenn die Eltern als Mieter im Vertrag stehen - kann es kompliziert werden, denn dann hätten diese auch das Innehaben der Wohnung ??? Konstrukt Zweitwohnung!!!


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