Elternteil als Hauptmieter im Mietvertrag, ohne sie zu nutzen.

SteuernsindRaub, Montag, 16.11.2015 (vor 3086 Tagen)

Hallo,

wir haben folgenden Fall in Hamburg:

Ein Paar ohne ausreichendes Einkommen musste ein Elternteil mit in den Mietvertrag schreiben lassen, um die Wohnung zu bekommen.
Das Elternteil soll "bürgen" und somit Hauptmieter werden, neben uns.
Er wird aber die Wohnung niemals beziehen und darin wohnen.
Ferner hat er auch nichts mit der Zahlung der Miete zu tun.
Er dient halt nur der Sicherheit des Vermieters.


- Muss das Elternteil sich bei einer Behörde melden (Nebenwohnsitz) und somit Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

- Falls ja, wie teuer wäre sie? Nach Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz §2 (2) würde es dann 1/3 der Jahresnettokaltmiete, da es drei Hauptmieter gibt?


Da ich im Internet noch keine passende Antwort auf diesen Fall fand,
hoffe ich hier Antwort zu finden. Auch über Ansprechpartner wäre ich dankbar.

Hier die passenden Gesetze:

Bundesmeldegesetz S. 1084 § 17 (1):"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."

Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz §2 (2):"Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer oder Hauptmieter einer Wohnung im Sinne des Absatzes 3, gilt hinsichtlich derjenigen Eigentümer oder Hauptmieter, denen die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient, der auf sie entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung im Sinne des Gesetzes."


Vielen Dank im Voraus!


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