was ist besser

Bayer @, Mittwoch, 25.01.2006 (vor 6685 Tagen) @ René

» » Dann also den Nebenwohnsitz abmelden oder>
»
» ich möchte nicht zu Straftaten aufrufen, Nebenwohnsitz aufgeben
» wäre der bessere Begriff.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist KEINE STRAFTAT. Es handelt sich (lediglich) um eine Ordnungswidrigkeit.


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