AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

zwwsst08, Dienstag, 22.10.2013 (vor 3855 Tagen)

Unser Sohn ist AZUBI und muss jeweils für 10 Tage, 8 mal im Jahr zur Berufsschule in ein anderes Bundesland fahren. Die Meldepflichten ist für Sachsen ab 6 Monate geregelt, lt. §16(1) SächsMG. Unser Sohn hat Widerspruch eingelegt, die Stadt Görlitz behauptet nun, das das MG des Landes für sie keine Grundlage bildet wie kann das sein.:-| Er bewohnt in einem städtischen Wohnheim ein Zimmer, 25 m², mit zwei weiteren AZUBI. Auf dem Flur befinden sich noch weitere Zimmer, die sich alle eine Kochstelle teilen müssen und 2 Duschen und 2 Toiletten gemeinsam nutzen, also von Privatsphäre keine Rede, Das Wohnheim hat auch noch Sperrzeiten, in dem man nicht raus oder rein kann. Da wir in unserer Rechtsschutzversicherung keine Grundstücks-und Immobilienrecht eingeschlossen haben, suchen wir nun auf diesem Weg einen Rat. Es kann doch nicht sein, das Jugendliche die eine Ausbildung machen auch noch dies Steuer zahlen müssen- oder?:-|


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