Schildbürger und Melderecht

Alfred @, Freitag, 10.08.2012 (vor 4300 Tagen)

Die Zeitschrift des Bundeswehrverbandes „Die Bundeswehr“ befasst sich ausgiebig mit dem Melderecht und fordert eine Sonderregelung für Soldaten. Hinsichtlich der Zweitwohnungsteuer verweist sie auf „zweitwohnsitzsteuer.de“. Der Artikel ist nachzulesen unter:
https://www.dbwv.de/web/dbwv/extranet_dbwv_cb.nsf/vwContentByKey/W28WPAEN947DBWNDE

Dazu gehören noch Interviews mit Kommunalpolitikern (Bürgermeistern der Garnisonstädte Munster, Bonn, Wilhelmshaven, Potsdam, Merzig), die ich im Netz leider nicht gefunden habe.

Sowohl der Artikel als auch die Interviews enthalten inhaltliche Fehler, die zu schweren Missverständnissen führen können. So ist z.B. schon die Grundaussage
„Zehntausende Soldaten in der Pendlerarmee Bundeswehr kannten die lästige Pflicht schon: Sie mussten sich als Zeit- oder Berufssoldaten in jedem Fall spätestens nach Ablauf von sechs Monaten am neuen Standort anmelden, auch wenn sie woanders leben und dort Partner oder Familie haben“ dieser Form unvollständig und deswegen falsch.
Die Interviews mit den Kommunalpolitikern hätte man sich sparen können.
Natürlich wird der übliche Unfug wiedergekaut: z.B.: „Verheiratete mit Zweitwohnsitz sind seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von der Steuerpflicht befreit“.
Interessant fand ich die Feststellung: „Unverheiratete bekommen die Steuern vom Dienstgeber mit dem Trennungsgeld erstattet, soweit sie Trennungsgeldempfänger sind und eine Zweitwohnung am Dienstort innehaben“. Das greift vermutlich kaum. Aber die dahinter stehende Verewaltungsgedankenwelt ist beängstigend: Da wird mit einigem bürokratischen Aufwand (auch für den Betroffenen) eine Zweitwohnungsteuer erhoben , die macht er dann in einem – vermutlich nicht weniger aufwändigen Verfahren bei seinem Dienstgeber geltend und erhält den an die Kommune entrichteten Obulus von der Bundeskasse zurück. Ob das (bei einer Bgatellsteuer) alles so richtig und notwendig ist, sei dahingestellt, aber es ist wohl Rechtens.


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