Gemeinde Helgoland verlangt ab sofort Zweitwohnungssteuer!

wero @, Dienstag, 21.02.2012 (vor 4472 Tagen)

Hallo,
im Oktober 2011 haben meine Lebensgefährtin und ich einen Mietvertrag über eine 2-Zimmer-Wohnung auf der Insel Helgoland abgeschlossen mit dem Vorhaben, dort auch dauerhaft zu wohnen und zu arbeiten (meine Lebensgefährtin zudem aus ärztlich attestierten, gesundheitlichen Gründen). Da das Wohnungsangebot auf der Insel nach Aussagen des dort ansässigen Maklers begrenzt ist und sich durch den kommenden Zuzug von Technikern und Arbeitern wegen der geplanten Offshore-Windkraftparks auf Helgoland zukünftig problematisch entwickeln wird, haben wir o.g. Wohnung dann schon am 01.01.2012 angemietet (eine spätere Anmietung war vom Kölner Vermieter nicht zu erwirken), obgleich wir arbeits- und wohnvertraglich (Einhaltung entsprechender Kündigungsfristen) noch bis zum 31.03.2012 in Düsseldorf gebunden sind. Ein Pendeln zwischen Helgoland und Düsseldorf ist zudem reisetechnisch nicht gerade einfach, die doppelte Miete eine hohe finanzielle Belastung.

Nun haben wir am 02.02.2012 von der Gemeinde Helgoland, für uns überraschend, einen Zweitwohnungssteuerbescheid zugestellt bekommen, indem wir sogleich aufgefordert wurden, unsere Steuerschulden von € 810,-- monatlich gestaffelt zu begleichen.

Diesem Bescheid haben wir telefonisch, schriftlich und per Fax mit dem Hinweis widersprochen, daß wir niemals vor hatten, eine Zweitwohnung auf Helgoland anzumelden und in Düsseldorf als Hauptwohnsitz wohnen zu bleiben.

Unserem Widerspruch wurde mit Schreiben vom 16.02.2012 nicht stattgegeben und die Zahlungsaufforderung wurde erneut bekräftigt.

Dazu möchte ich sagen, daß es (Gesetz hin oder her) kein guter Einstand und m.E. nicht recht und billig ist, potentielle neue Gemeindemitglieder auf diese Art und Weise zu begrüßen!

Im Steuerbescheid teilt man uns u.a. folgendes mit: "Zunächst müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz auf Helgoland beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Helgoland, Frau [...], anmelden. Dies ist m. E. an gewisse Bedingungen geknüpft. Sobald Sie die Bestätigung der Ummeldung haben, können Sie beim Steuer- und Liegenschaftsamt der Gemeinde Helgoland Ihre Zweitwohnung abmelden. Auf Grund der Nutzung als Hauptwohnsitz erhalten Sie sodann einen Zweitwohnungssteuer-Änderungsbescheid."

Eine Ummeldung ist wegen Arbeit in Düsseldorf vor Ort auf Helgoland nicht ohne weiteres möglich und die erste Zahlung von Euro 202 soll erstmalig am 06.03.2012 erfolgen, sollen wir unter Vorbehalt zahlen oder Klage einreichen>


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