2. Wohnung Ausland

Hanseatin @, Freitag, 30.12.2011 (vor 4519 Tagen) @ Alfred

» 1. Formal Melderechtlich:
» - Du bist aus der Wohnung in Hamburg nicht ausgezogen, sondern nutzt diese
» weiter.
» - Melderechtlich zählen nur Wohnungen im Inland. Die Hamburger Wohnung ist
» melderechtlich damit Deine alleinige Wohnung im Inland.
»
» 2. Zweitwohnungsteuer fällt nicht an, weil Du in Hamburg keine Nebenwohnung
» hast.

ok, danke!
Dann brauche ich mir da ja keine Sorgen mehr über zu erwartende riesige Rechnungen mehr zu machen...:-)


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