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finger(R)

07.07.2010, 12:51
 

Berechnung der ZWS

Hallo liebe Forumsleser!
Laut Satzung der ZWS bemisst sich die Steuer nach dem Mietwert der (hier von uns eigengenutzten Ferien-) Wohnung.
1. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete.
2. Ist diese nicht zu ermitteln, ...dann übliche Miete gem. Bewertungsgesetz.
3. Ist übliche Miete nicht zu ermitteln, ...dann 6% des gemeinen Wertes der Wohnung.
Der ZWS-Bescheid hat die Jahresrohmiete als Grundlage genommen und satzungsgemäß hochgerechnet, ein Finanzamts-Wert von 1974 als Grundlage liegt vor. Ergibt Rohmiete ca.4200 € bei 39 m2.
ZWS ist dann 9% davon.
Eine Berechnung nach Punkt 3 (6% vom Whg-Wert) wäre für uns aber erheblich besser.
Deshalb meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese günstigere Berechnung zur Grundlage für die ZWS genommen wird?
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu "dumm", es ist halt der Versuch, diese leistungslose teure ZWS-Steuer wenigstens minimieren zu können, wenn man sie schon zahlen muss.
Vielen Dank für schnelle Antworten! Widerspruchsfrist zum Bescheid läuft noch ein paar Tage.
Viele Grüße
Finger

Rebell(R)

08.07.2010, 07:56

@ finger

Berechnung der ZWS

» Laut Satzung der ZWS bemisst sich die Steuer nach dem Mietwert der (hier
???? Welche Gemeinde oder Stadt???
» von uns eigengenutzten Ferien-) Wohnung.
» 1. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete.
» 2. Ist diese nicht zu ermitteln, ...dann übliche Miete gem.
» Bewertungsgesetz.
» 3. Ist übliche Miete nicht zu ermitteln, ...dann 6% des gemeinen Wertes der
» Wohnung.
» Der ZWS-Bescheid hat die Jahresrohmiete als Grundlage genommen und

Vielleicht kannst mal prüfen ob bei Vermietung der Wohnung der angesetzte Jahresrohmietwert auch erzielbar ist ?
Bei dieser geannten Höhe würde also ein qm mit etw @ 9.-- zum Ansatz kommen. Hast schon mal in der Zeitung die Immobilien bzw. Vermietungsangebote verglichen ? Das hilft oft etwas weiter für die Argumentation!
Ist der Ort attraktiver Ferienort ???

Mr.X(R)

09.07.2010, 11:09

@ finger

Berechnung der ZWS

» Hallo liebe Forumsleser!
» Laut Satzung der ZWS bemisst sich die Steuer nach dem Mietwert der (hier
» von uns eigengenutzten Ferien-) Wohnung.
» 1. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete.
» 2. Ist diese nicht zu ermitteln, ...dann übliche Miete gem.
» Bewertungsgesetz.
» 3. Ist übliche Miete nicht zu ermitteln, ...dann 6% des gemeinen Wertes der
» Wohnung.
» Der ZWS-Bescheid hat die Jahresrohmiete als Grundlage genommen und
» satzungsgemäß hochgerechnet, ein Finanzamts-Wert von 1974 als Grundlage
» liegt vor. Ergibt Rohmiete ca.4200 € bei 39 m2.
» ZWS ist dann 9% davon.
» Eine Berechnung nach Punkt 3 (6% vom Whg-Wert) wäre für uns aber erheblich
» besser.
» Deshalb meine Frage:
» Gibt es eine Möglichkeit, dass diese günstigere Berechnung zur Grundlage
» für die ZWS genommen wird?


Nö, die anderen Methoden kommen nur dann zum tragen, wenn es keine vom Finanzamt ermittelte Jahresrohmiete gibt (was nur selten vorkommt).

Siehe auch dieses Urteil vom BVerwG

finger(R)

09.07.2010, 12:25

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

Hallo Rebell und Mr.X,
vielen Dank für Eure Antworten.
@ Rebell: die angesetzte Rohmiete ist m.E. realistisch, der Ferienort ist attraktiv (direkt an der Kieler Förde).
@ Mr.X: Danke für das interessante Urteil. Dort gehts aber um eine konkrete Miete, hier um die Wahlfreiheit bei den aufgeführten Ermittlungsarten, die ja alle pauschaliert sind.
Klar und einleuchtend scheint bei mir leider Variante 1 (Jahresrohmiete) zu sein, so wie es formuliert ist. Aber man kann ja mal fragen....
ZWS-Satzung:
http://85.214.123.126/netadvance2/show_document.php4?did=1960
Danke und viele Grüße
finger

Mr.X(R)

13.07.2010, 11:15

@ finger

Berechnung der ZWS

» Hallo Rebell und Mr.X,
» vielen Dank für Eure Antworten.
» @ Rebell: die angesetzte Rohmiete ist m.E. realistisch, der Ferienort ist
» attraktiv (direkt an der Kieler Förde).
» @ Mr.X: Danke für das interessante Urteil. Dort gehts aber um eine konkrete
» Miete, hier um die Wahlfreiheit bei den aufgeführten Ermittlungsarten, die
» ja alle pauschaliert sind.
» Klar und einleuchtend scheint bei mir leider Variante 1 (Jahresrohmiete) zu
» sein, so wie es formuliert ist. Aber man kann ja mal fragen....
» ZWS-Satzung:
» http://85.214.123.126/netadvance2/show_document.php4?did=1960
» Danke und viele Grüße
» finger

Hochrechnungsfaktor 4,36 und 9% Steuersatz? Die Gemeinde Strande ist echt großzügig, ich wüsste aus dem Stand sonst keine Gemeinde in Schleswig-Holstein mit so niedrigen Sätzen.

finger(R)

14.07.2010, 10:15

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

» Hochrechnungsfaktor 4,36 und 9% Steuersatz? Die Gemeinde Strande ist echt
» großzügig, ich wüsste aus dem Stand sonst keine Gemeinde in
» Schleswig-Holstein mit so niedrigen Sätzen.

Hallo Mr.X,
danke, das tröstet einen ja ein wenig.
Aber psssst!!!
Nicht das die Gemeinde mitliest und auf dumme Gedanken kommt....
Grüße
Finger

Alfred(R)

E-Mail

14.07.2010, 13:29

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

» Die Gemeinde Strande ist echt großzügig, ich wüsste aus dem Stand sonst keine Gemeinde in Schleswig-Holstein mit so niedrigen Sätzen.
Ich hoffe, das ist ironisch gemeint. Eine ZWSt erhebende Kommune kann man wohl kaum als „echt großzügig“ bezeichnen - das wäre ein Widerspruch in sich.

Mr.X(R)

14.07.2010, 14:49

@ Alfred

Berechnung der ZWS

» » Die Gemeinde Strande ist echt großzügig, ich wüsste aus dem Stand sonst
» keine Gemeinde in Schleswig-Holstein mit so niedrigen Sätzen.
» Ich hoffe, das ist ironisch gemeint. Eine ZWSt erhebende Kommune kann man
» wohl kaum als „echt großzügig“ bezeichnen - das wäre ein Widerspruch in
» sich.

Warum soll das ironisch gemeint sein? Die ZwSt-Thematik ist hier oben im Norden ja NICHT die, die im Forum für den verständlichen Unmut sorgt, also die Abzocke von Studenten und Azubis.

Ich wohne selbst in einem für reiche Leute zweitwohnungsmäßig interessantem Gebiet, und ich halte hier die ZwSt für schlichtbar unabdingbar, nicht nur als Einnahmequelle für die Kommunen, sondern auch aus Lenkungsgründen.

Rebell(R)

14.07.2010, 15:27

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

Die ZwSt-Thematik ist hier oben im
» Norden ja NICHT die, die im Forum für den verständlichen Unmut sorgt, also
» die Abzocke von Studenten und Azubis» als Einnahmequelle für die Kommunen, sondern auch aus Lenkungsgründen.

OK- Lenkungsgründe akzeptabel- aber in Bayern - als einziges Bundesland hatte man früher ab 1988 die Zwst. verboten- dadurch wurde fast ein Vakkume erzeugt- aus allen Teile der Bundesrepublik kauften Investoren Ferienwohnungen- Wirtschaftförderung konnte man dieses nenne. Aus Steuermittel wurden Kommunen für das Verbot großzügig entschädigt. Nachdem kommunale Verbände ( Gemeindetag) ab 2004 durch ein Ermächtigungsgesetz auch die Zwst. erheben dürfen hat man auch die bayerische Sonderregelung beibehalten, somit kommen bayerische Kommunen in den doppelten Genuss von Einnahmen und zusätzlich noch den Lenkungseffekt- hunderte enttäuschte Besitzer möchten gerne verkaufen aber ......... der Immomarkt ist zusammengebrochen- so etwas kann man als Lenkungseffekt und Steuergelder Fehlleitung bezeichnen. Zuzüglich geht die Jagd auf Erstwohnsitzbürger nun richtig los!!!

Alfred(R)

E-Mail

14.07.2010, 16:42

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

» Warum soll das ironisch gemeint sein? Die ZwSt-Thematik ist hier oben im Norden ja NICHT die, die im Forum für den verständlichen Unmut sorgt, also die Abzocke von Studenten und Azubis.

Wenn wir bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Äquivalenz und des Lenkungszweckes das gleiche im Auge haben – halte ich persönlich die Steuer durchaus für legitim.
Das ändert aber nichts am Grundsätzlichen: Unstrittig ist die ZWSt eine zusätzliche Steuer und damit eine zusätzliche Belastung für den Bürger – egal ob im Norden, Süden oder Westen. Da kann von Großzügigkeit nicht die Rede sein.

Alfred(R)

E-Mail

14.07.2010, 16:59

@ Rebell

Berechnung der ZWS

» ... in Bayern - als einziges Bundesland hatte man früher ab 1988 die Zwst. verboten- dadurch wurde fast ein Vakuum erzeugt- aus allen Teile der Bundesrepublik kauften Investoren Ferienwohnungen ...

Ferienwohnungen für den persönlichen Lebensbedarf waren in Bayern bereits erheblich früher als 1988 begehrte Objekte betuchter Mitbürger. Sehr zum Nachteil für die betroffenen Kommunen, die auf Fremdenverkehr gesetzt haben. Die Verquickung von Aufwandsteuer, Melderecht und kommunaler Finanzausgleich war für Fremdenverkehrsgemeinden - auch in Bayern - nicht der Auslöser für die Zweitwohnungsteuer, die in solchen Fällen durchaus legitim sein kann. Wenn man diese ZWSt angehen will, muss man anders argumentieren als gegen die "großstädtische" ZWSt.
Die jetzt vom BVerfG gebilligte Zweitwohnungsteuer mit all ihren Schäbigkeiten ist hingegen weder mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit noch mit der Äquivalenz zu rechtfertigen. Der Lenkungszweck, sich zu Lasten anderer Kommunen bereichern zu wollen, ist nicht akzeptabel. Die Normgebung selbst ist durchweg in sich nicht schlüssig und weist Vollzugsdefizite auf.
Fazit:
Die ZWSt in der seit 2010 höchstrichterlich gebilligten Form ist unsozial, dumm und damit schädlich.

Mr.X(R)

15.07.2010, 10:16

@ Alfred

Berechnung der ZWS

» » Warum soll das ironisch gemeint sein? Die ZwSt-Thematik ist hier oben im
» Norden ja NICHT die, die im Forum für den verständlichen Unmut sorgt, also
» die Abzocke von Studenten und Azubis.
»
» Wenn wir bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Äquivalenz
» und des Lenkungszweckes das gleiche im Auge haben – halte ich persönlich
» die Steuer durchaus für legitim.
» Das ändert aber nichts am Grundsätzlichen: Unstrittig ist die ZWSt eine
» zusätzliche Steuer und damit eine zusätzliche Belastung für den Bürger –
» egal ob im Norden, Süden oder Westen. Da kann von Großzügigkeit nicht die
» Rede sein.

Zusätzliche Steuer? Zusaätzliche Belastung? Ja, freilich! Die Situation hier lokal mag durch Besonderheiten geprägt sein, aber wir haben hier kleinere Orte, wo über 50% des Gebäudebestandes in auswärtiger Hand sind, historische Ortskerne quasi zum Freiluftmuseum verkommen sind. Die einheimische Bevölkerung wird in ein "Neubaughetto" am Ortsrand gedrängt, und selbst dort werden dann nicht mal 25 Jahre alte Häuser abgebrochen (nachdem der Eigentümer das Haus nicht mehr halten konnte), um neue Luxusferienobjekte zu errichten. Historische Häuser (Jahrhunderte alt, aber nicht denkmalgeschützt) werden plattgemacht, um "historisierende" Neubauten zu schweineteuren Preisen hochzuziehen.

Wobei die meisten Eigentümer dieser unter diesen Umständen errichten Neubauten angeblich gar nicht unter die ZwSt fallen, da muss Kapital dringend angelegt werden, dass dies in Immobilien und hier geschieht, ist mehr oder weniger Zufall. Da geben Leute schon mal ne halbe Million aus für eine Haushälfte in einem Kaff, von dem sie gar keine Ahnung haben, wo es liegt...


Will sagen: Die ZwSt hat sehr wohl ihre Berechtigung, die liegt allerdings in der Tat nicht in der pervertierten Abzocke, wie sie in den Großstädten umgeht.


@Finger: Die Kieler Nachrichten meldeten am Wochenende, dass Horst Köhler angeblich an einer Villa in Strande interessiert sein soll. Dann wird es vielleicht dort Präsidialzuschläge geben...;-)

Alfred(R)

E-Mail

15.07.2010, 10:45

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

» Die Situation hier lokal mag durch Besonderheiten geprägt sein, aber wir haben hier kleinere Orte, wo über 50% des Gebäudebestandes in auswärtiger Hand sind, historische Ortskerne quasi zum Freiluftmuseum verkommen sind. Die einheimische Bevölkerung wird in ein "Neubaughetto" am Ortsrand gedrängt, und selbst dort werden dann nicht mal 25 Jahre alte Häuser abgebrochen ... Luxusferienobjekte zu errichten. Historische Häuser (Jahrhunderte alt, aber
nicht denkmalgeschützt) werden plattgemacht, um "historisierende" Neubauten zu schweineteuren Preisen hochzuziehen.
Sehe ich nicht viel anders. Aber diese Problematik gibt es an vielen Orten, und die Erscheinungsformen sind oft hässlich. Aber ob die ZWSt dagegen hilft?

» Wobei die meisten Eigentümer dieser unter diesen Umständen errichten Neubauten angeblich gar nicht unter die ZwSt fallen, da muss Kapital dringend angelegt werden, ...
Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wirtschaftlich besonders leistungsfähige Kapitalanleger können die ZWSt regelmäßig vermeiden. Der legitime Lenkungszweck der ZWSt – z.B. „Rollladensiedlungen“ zu vermeiden -, wird verfehlt, der „Berechtigung“ der ZWSt somit der Boden unter den Füßen weggezogen. Ein Grund mehr, warum die ZWSt eben nicht eine allgemein (wenn auch zähneknirschend) akzeptierte Aufwandsteuer ist. Da sie aber nur einen sehr geringen Bevölkerungsanteil trifft (und dazu meist noch die Falschen) dümpelt sie so vor sich hin. Da wäre manche Kommune gut beraten, nach anderen Lösungswegen zu suchen, um die o.a. Fehlentwicklungen zu bekämpfen.

» Die Kieler Nachrichten meldeten am Wochenende, dass Horst Köhler angeblich an einer Villa in Strande interessiert sein soll. Dann wird es vielleicht dort Präsidialzuschläge geben...;-)
Ganz bestimmt nicht, denn bei dieser Villa dürfte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Erstwohnung handeln, die ja nach dem Willen des BVerwG keinen besonderen Aufwand darstellt und keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. So eine Villa dient nur einem menschlichen Bedürfnis und darf deswegen nicht mit einer Aufwandsteuer belegt werden.
Oder sollen die "Präsidialzuschläge" von den Nachbarn entrichtet werden?

Gustav(R)

15.07.2010, 13:47

@ Alfred

Berechnung der ZWS

haben hier kleinere Orte, wo über 50% des Gebäudebestandes in auswärtiger
» Die einheimische Bevölkerung wird in ein "Neubaughetto" am Ortsrand... Luxusferienobjekte zu errichten. Historische Häuser » zu schweineteuren Preisen hochzuziehen.
» Neubauten angeblich gar nicht unter die ZwSt fallen, da muss Kapital» dringend angelegt werden, ...

» leistungsfähige Kapitalanleger können die ZWSt regelmäßig vermeiden. Der
» legitime Lenkungszweck der ZWSt – z.B. „Rollladensiedlungen“ zu vermeiden
» -, wird verfehlt, der „Berechtigung“ der ZWSt somit der Boden unter den
» Füßen weggezogen. Ein Grund mehr, warum die ZWSt eben nicht eine allgemein
» (wenn auch zähneknirschend) akzeptierte Aufwandsteuer ist. Da sie aber nur
» einen sehr geringen Bevölkerungsanteil trifft (und dazu meist noch die
» Falschen) dümpelt sie so vor sich hin. Da wäre manche Kommune gut beraten,
» nach anderen Lösungswegen zu suchen, um die o.a. Fehlentwicklungen zu
» bekämpfen.
»
s sich aller
» Wahrscheinlichkeit nach um eine Erstwohnung handeln, die ja nach dem Willen
» des BVerwG keinen besonderen Aufwand darstellt und keine besondere
» wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.

Bravo Forumsteilnehmer es ist wichtig und richtig dieses Thema doch an der Wurzel und Entstehung zu beleuchten.
Es sei die Frage erlaubt: Wer trägt eigentlich die Schuld an dem gesmten Desaster ? Sind denn nicht die kommunalen Verantwortlichen ob Bürgermeister oder Gemeinderatsmitglieder? Alle versuchen doch mit mehr oder weniger Profitgier 1. die Grundstücke so teuer wie möglich zu vermarkten. 2. Handwerker im Gemeinderat sehen es sehr gerne wenn die wirtschaftliche Entwicklung die eigenen Kassen füllt 3. Kaufinteressenten können bundes oder europaweit angelockt werden - wichtig is t die Kasse stimmt.
Wenn nun eine Kommune von ungewünschter Entwicklung argumentiert wie etwa Rolladensiedlungen oder ähnlich, damit bestätigen Sie indirekt eine Neidkampanie zu schüren und der Ausweg soll in einer "Abschöpfungssteuer" plausibel dem Normalbürger vermittelt werden. Baugenehmigungsbehörden und Kommunen spielen hier vollkommen mit "falschen" Karten.
In Tirol kann eine Baumaßnahme nur genehmigt werden wenn der Grundstücksbesitzer oder Erwerber zum Zwecke einer Eigennutzung in Verbindung mit Erstwohnsitz notariell festlegt. Ähnliche Vorgaben gibtsd in der Schweiz.
Die gesamte Zweitwohnungssteuerpraxis ist echt Deutsch!
Wir sind und bleiben ein Volk mit Neidhammeln!

Alfred(R)

E-Mail

15.07.2010, 16:04

@ Gustav

Berechnung der ZWS

» Es sei die Frage erlaubt: Wer trägt eigentlich die Schuld an dem gesmten Desaster?

Das Desaster hat vielleicht sogar einen Namen:

Prof. Dr. jur. Hermann-Wilfried Bayer,

geb. am 7.3.1933, (wohnhaft Henkenbergstr. 45A 44797 Bochum, Telefon: 0234 79 17 22)
der, von wem auch immer, als „Erfinder der Zweitwohnungsteuer gefeiert wird und sich auch gerne feiern lässt.

Rebell(R)

16.07.2010, 07:23

@ Alfred

Berechnung der ZWS

» Das Desaster hat vielleicht sogar einen Namen:
»
» Prof. Dr. jur. Hermann-Wilfried Bayer,
»
» geb. am 7.3.1933, (wohnhaft Henkenbergstr. 45A 44797 Bochum, Telefon: 0234
» 79 17 22)
» der, von wem auch immer, als „Erfinder der Zweitwohnungsteuer gefeiert wird
» und sich auch gerne feiern lässt.

Ja lieber Alfred das ist die eigentliche Wahrheit nur sollte man noch hinzufügen dass dieser von den Kommunen sehr beliebte Herr Professor vielleicht in manchen Gemeinden mal ein Denkmal bekommen könnte. Als Ehrenbürger von Westerland auf der Insel Sylt hat er die Loorbeeren schon zu Lebzeiten zu genießen,

finger(R)

16.07.2010, 10:42

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

Ich verstehe ja vielleicht nicht so viel von der ZWS, aber wo ist die Lenkung durch ZWS bezüglich Fremdbesitz?
Wir zahlen doch bei Vermietung weniger ZWS, bzw. gar KEINE ZWS, wenn die FeWo ohne Eigennutzung eine reine Kapitalanlage ist und wir nur vermieten!!!
Wir nutzen nur selber, zahlen volle ZWS, haben aber dafür keinerlei Mitsprache.

@Mr.X: Bezüglich möglicher "Präsidialzuschläge" halte ich euch auf dem laufenden....

Alfred(R)

E-Mail

16.07.2010, 11:48

@ finger

Berechnung der ZWS

Bei den Lenkungszielen geht es weniger um Fremdbesitz. Da war der Beitrag von Mr. X vielleicht ein bisschen irreführend.
Grob skizziert der m.E. legitime Lenkungszweck der ZWSt:
Die Kommune investiert in die Erschließung von Grundstücken für Ferienwohnungen, die Errichtung von Freizeit-/Tourismusanlagen mit der Absicht, Touristen anzulocken. Das setzt eine weitgehende Auslastung der Ferienwohnung mit Touristen voraus. Erwirbt nun jemand eine Ferienwohnung nur für seinen eigenen Bedarf und nutzt diese z.B. 2 mal 2 Wochen im Jahr schlägt diese Absicht der Gemeinde fehl, ihr entgehen Entgelte für die Nutzung von Anlagen usw. und die so genutzten Ferienwohnungen vermindern die Attraktivität, da sie fast das ganze Jahr über leerstehen. Um das zu verhindern, sozusagen als Strafsteuer für ungewollten Leerstand, soll die ZWSt
a) einen finanziellen Ausgleich für ergangene Erträge schaffen,
b) den Besitzer zur Vermietung anreizen.
Aus dieser Ursprungsidee haben sich dann bis heute – wohl wegen klammer Kassen und aus Geldgier -, alle perversen Spielarten der Zweitwohnungsteuer entwickelt. Z.B. hat die ZWSt in Großstädten mit besonderer, herausgehobener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Aufwand nichts mehr bzw. nur noch haarsträubend und menschenverachtend konstruiert (s. BVerwG) etwas zu tun.

Rebell(R)

16.07.2010, 16:49

@ Alfred

Berechnung der ZWS

» Grob skizziert der m.E. legitime Lenkungszweck der ZWSt:
» Die Kommune investiert in die Erschließung von Grundstücken für » Ferienwohnungen, die Errichtung von Freizeit-/Tourismusanlagen mit der » Absicht, Touristen anzulocken. Erwirbt nun jemand eine Ferienwohnung » nur für seinen eigenen Bedarf und nutzt diese z.B. 2 mal 2 Wochen im Jahr » schlägt diese Absicht der Gemeinde fehl, ihr entgehen Entgelte für die » Nutzung von Anlagen usw. sozusagen als Strafsteuer für ungewollten Leerstand, soll die » ZWSt
» a) einen finanziellen Ausgleich für entgangene Erträge schaffen,
» b) den Besitzer zur Vermietung anreizen.

Soviel Schmarren auf einmal, könnte man urteilen- aber bei der Aufstellung eines eines Bebauungsplanes mit Zielrichtung Ferienwohnungen und zusätzlich bei der Behandlung einer Baugenehmigung ist doch ersichtlich was der Bauwerber möchte.
Warum stellt man denn hier nicht die Weichen??
Ganz einfach man will den Grund und Boden - das sind in der Regel solche Bürger die im Gemeinderat sitzen und ein Freund oder gar "Vetter im Himmel" hat davür zu sorgen, GEld will man schäffeln. Dann sitzen noch Handwerker und Gschäftsleute im Gemeinderat die widdern ebenfalls ein Geschäft- also soviel wie möglich Investoren anlocken!
Ja und da ist die Gemeinde doch berechtigt schon vorab mal mit der Erschließungkostenberechnung die Gemeindekasse schadfrei zu halten- alle Kosten werden uimgelegt. Haus und Grundsteuer bringen in der Folgezeit Beiträge um die Infrastrukturmaßnahmen zu fördern und finanzieren.
Wenn dieselbe Kommunen in Touristische Anlagen investiert, dann mit der Absicht und auch mit Erfolg Tagesgäste anzulocken- man will ja den Gästen etwas bieten!! Von der stoßweisen Belastung der Tagesgäste insbesondere an Wochenenden wird die Infrastruktur wesentlich stärker beansprucht als von den Einheimischen und den unbeliebten Zweitwohnungsbesitzern zusammen. Verkehrsinfarkte - Staus und den Dreck von den Tagesgästen zu beseitigen wird nur von den Einnahmen aus der Haus- und Grundsteuer und der Kurtaxe, die Zweitwohnungsbesitzer werden zur Jahreskurtxe verdonnert- endlich bestritten.
WEnn sodann diese unbeliebten Eindringlinge, so werden diese Käufer immer wieder mit vorgehaltener Hand betrachtet, dann schließlich noch den Versuch machen ihre erworbene Wohnun auch noch zu vermieten, dann ist der Ofen endgültig aus, man will doch die Vermieteun ausschließlich den Einheimischen gerne zur Existenzsicherung überlassen.
In der Regel möchte man nur die Vermietung gerne sehen, wenn die angebotenen Wohnungen der eigentlichen Einheimsichen alle ausgebucht sind.
Aber da dieses nicht an 365 Tagen möglich ist, stehen doch über viele Tage im Jahr die zu Vermietungszwecken vorhandenen Wohnungen ebenfalls leer- Wer zahlt denn der Kommune dafür einen Ausgleich oder eine Strafsteuer ??

Alfred(R)

E-Mail

16.07.2010, 18:08

@ Rebell

Berechnung der ZWS

» Soviel Schmarren auf einmal, könnte man urteilen ...
Sagt sich leicht dahon, aber nach so einer Einleitung muss dann Besseres als da Angebotene folgen.

» … bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Zielrichtung Ferienwohnungen und zusätzlich bei der Behandlung einer Baugenehmigung ist doch ersichtlich was der Bauwerber möchte.
Warum stellt man denn hier nicht die Weichen??
Ganz so einfach ist es nicht – beim Bau einer Ferienwohnung ist eben nicht ersichtlich, ob sie dem Eigentümer als Kapitalanlage oder für den persönlichen Bedarf dienen soll. Das lässt sich auch nur begrenzt vorher abfragen/sicherstellen.

» … mit der Erschließungkostenberechnung die Gemeindekasse schadfrei zu halten- alle Kosten werden umgelegt.
Eben nicht alle Kosten. Mindestens 10% der Erschließungskosten eines Baugrundstückes sind von der Gemeinde zu tragen. Andere Erschließungskosten lassen sich – wenn überhaupt - nur schwer umlegen.

» Wenn dieselbe Kommunen in touristische Anlagen investiert, dann mit der Absicht und auch mit Erfolg Tagesgäste anzulocken
Das ist in dieser Ausschließlichkeit wohl zu kurz gesprungen.

» In der Regel möchte man nur die Vermietung gerne sehen, wenn die angebotenen Wohnungen der eigentlichen Einheimsichen alle ausgebucht sind.
Das sollte jemand seine persönlichen Nabelschau mal eingehend überprüfen – so einfach ist das nicht. Und mit Sicherheit von Ort zu Ort verschieden

Soraya(R)

16.07.2010, 21:59

@ Alfred

Berechnung der ZWS

» » Soviel Schmarren auf einmal, könnte man urteilen ...
» » … bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Zielrichtung
» Ferienwohnungen und zusätzlich bei der Behandlung einer Baugenehmigung ist
» doch ersichtlich was der Bauwerber möchte.
» Warum stellt man denn hier nicht die Weichen??
» Ganz so einfach ist es nicht – beim Bau einer Ferienwohnung ist eben nicht
» ersichtlich, ob sie dem Eigentümer als Kapitalanlage oder für den
» persönlichen Bedarf dienen soll. Das lässt sich auch nur begrenzt vorher
» abfragen/sicherstellen.
Lieber Alfred, deiner Version möchte ich nicht ganz zustimmen.
Denn wenn in der Teilungserklärung die nutzung geregelt wird?
In der Schweiz in manchen Kantonen kannst Du ohne ganzjährige Eigennutzung - notariell festgelegt- keine Fewo kaufen, auch nicht als Schweizer. Von wegen einfach ml so einen notariellen Vertrag im Grundbuch absichern und danach nach eigenen Gesetzen handeln, dann kann und wird auch die Kommune nach 5 Jahren noch aktiv mit Strafen und Annulierung aller Verträge!
Es gibt auch in Tirol keine Wohnung oder Immo zu kaufen ohne mit dauerndem Erstwohnsitz. Da kennt man so unmögliche Regelungen wie bei uns nicht.
Wozu müssen eigentlich Kommunen die Interessenten über Geschäftemacher anlocken und danach möchte man von der Gemeinde diese loshaben oder mit Strafsteuer belegen.!
Offen und ehrliche Bekenntnisse ablegen - das gibts auch in Deutschland- in manchen Gemeinden, da hat nur jemand Baurecht zu erwarten für Eigennutzung mit Erstwohnsitz.
Weshalb hat es die Türkei inzwischen geschafft, da kann ein Ausländer keine Immo mehr erwerben!

Mr.X(R)

20.07.2010, 22:36

@ Alfred

Berechnung der ZWS

»
» » Die Kieler Nachrichten meldeten am Wochenende, dass Horst Köhler
» angeblich an einer Villa in Strande interessiert sein soll. Dann wird es
» vielleicht dort Präsidialzuschläge geben...;-)
» Ganz bestimmt nicht, denn bei dieser Villa dürfte es sich aller
» Wahrscheinlichkeit nach um eine Erstwohnung handeln, die ja nach dem Willen
» des BVerwG keinen besonderen Aufwand darstellt und keine besondere
» wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. So eine Villa dient
» nur einem menschlichen Bedürfnis und darf deswegen nicht mit einer
» Aufwandsteuer belegt werden.
» Oder sollen die "Präsidialzuschläge" von den Nachbarn entrichtet werden?

Ich wollte damit auch nicht andeuten, dass Horst K. sich dort vielleicht eine Villa als Zweitwohnung kaufen möchte, sondern eher damit andeuten, dass vielleicht dieses Zeichen der Attraktivität des Ortes seitens der Kommune dazu genutzt wird, die Steuersätze anzuheben...

Schließlich ist Strande ein attraktiver Ort und wenn Finger mal am Strand von Strande die Augen offenhält, wird er ja ständig in naher Entfernung das Olympiazentrum Kiel-Schilksee sehen. Sofern seine Augen die Hässlichkeit aushalten...;-)



Natürlich wird es in attraktiven Lagen stets eine Nachfrage nach Ferien- und Zweitwohnungen geben. Tourismus ist entlang der Nord- und Ostseeküste ja DAS Standbein, und ich denke, dass wird im Schwarzwald oder den bayerischen Alpen nicht großartig anders sein. Ich habe auch prinzipiell kein Problem damit, wenn da Ecken als Sondergebiete für touristische Bebauung ausgewiesen werden. Allerdings ist es keine gesunde Entwicklung, wenn der Bau von Zweitwohnungen die einheimische Bevölkerung verdrängt, und dafür muss man nicht unbedingt das Extrembeispiel Sylt bemühen.

Sicherlich sind auch seitens der Kommunen Fehler gemacht worden, vielleicht werden in der Tat manche bauplanungsrechtlichen Maßnahmen nicht in dem Maße angewandt, wie es machbar wäre (obwohl z.B. der § 22 BauGB ein reiner Papiertiger ist).

Ich frage mich allerdings, warum es nicht möglich ist, die Zweitwohnungsdiskussion zu führen, ohne dass (wie hier von Gustav) das "Reizwort" Neid in den Ring geworfen wird.

Ich kann da natürlich nur für mich selbst sprechen, aber ich bin nicht neidisch, dass es hier eine Menge von Zweitwohnungen gibt. Dass meine (Miet-)wohnung nun in die Hände eines Spekulanten gefallen, den die Einnahmen daraus nicht interessieren, weil die Butze als Zweitwohnung verkauft werden soll, gefällt mir verständlicherweise weniger...

Tja, und dass so mancher Konzernchef sich hier für 6 Wochen jährlich eine 200m²-Villa hinstellt, das erscheint mir eher obszön, als dass ich darauf neidisch wäre.

Letztlich ist das Verhältnis zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Zweitwohnungsbesitzern ja doch auch eine Frage des persönlichen Benehmens. Es gibt jede Menge netter Zweitwohnungsbesitzer, eher im Gedächtnis bleiben aber halt gerne die anderen, also diejenigen, die meinen, aufgrund ihres Geldes auf andere mit Arroganz runterblicken zu müssen.


Ach ja @Alfred: Für das Desaster mit der heutigen ZwSt (gegen die Abzocke von Azubis und Studenten habe ich mich hier ja schon wiederholt ausgesprochen) den Prof. Bayer verantwortlich zu machen, ist doch ziemlich neben der Sache. Der wollte ja gerade diese Gruppen nicht in der ZwSt haben. Wenn ich richtig informiert bin, hat Bayer die ZwSt ja nicht "einfach so" erfunden, sondern wurde von der Stadt Überlingen angesprochen. Die hätten wahrscheinlich auch jemand anderen gefragt...

Yvonne Winkler(R)

E-Mail

21.07.2010, 07:56

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

Neid und Missgunst ist der Diskussion sicher nicht förderlich.
Ohne im Detail die Probleme der Ferienwohnungsbesitzer aus eigener Anschauung zu kennen, ist das "Allgäuproblem", das hier von Herrn Butzmann, Gustav et al. diskutiert wird, den teilweise absurd hohen Steuersätzen und der faktischen Schonung der Einheimischen geschuldet.
Offenbar halten sich die norddeutschen Ferienorte mit solchen Auswüchsen zurück.

Prof. Bayer hatte die Ferienwohnungsproblematik bei der Gestaltung der Zweitwohnungsteuern vor Auge und nicht die Kinderzimmervariante. Im Sinne der Kausalität hat er natürlich die Grundlage dafür gelegt, auch wenn er sie auf die Studenten - und Azubiproblematik bezogen gar nicht wollte.

Freue mich i.Ü. immer über Ihre Beiträge, Mr. X, weil sie so schön ausgewogen sind.:-)

Alfred(R)

E-Mail

21.07.2010, 20:37

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

» Ach ja @Alfred: Für das Desaster mit der heutigen ZwSt ...den Prof. Bayer verantwortlich zu machen, ist doch ziemlich neben der Sache. Der wollte ja gerade diese Gruppen nicht in der ZwSt haben. Wenn ich richtig informiert bin, hat Bayer die ZwSt ja nicht
» "einfach so" erfunden, sondern wurde von der Stadt Überlingen angesprochen. Die hätten wahrscheinlich auch jemand anderen gefragt...

B. wollte den Besitz von Ferienwohnungen, die für den eigenen Bedarf genutzt werden, besteuern und hat auf die nicht vorwiegend genutzte Wohnung abgehoben. Damit nahm das Unheil eien Lauf. Das hat er nicht gewollt, der gute Prof. Dr. jur. H-W. Bayer. :-( Mir kommen die Tränen.

Natürlich hat B. die ZWSt nicht eingeführt, sondern „nur“ ein Rechtsgutachten geliefert, das als Blaupause diente. Die Überlinger brauchten auch niemand anderen zu fragen. B. hat es ganz freiwillig getan.
Deswegen ist er für mich nicht aus dem Schneider. Wer die Grundlagen für eine neue Steuer liefert, sich für diese Erfindung als Ehrenbürger aus- und als Vater derselben bezeichnen lässt, kann sich nicht einfach mit der Klage aus der Verantwortung stehlen "Ich erkenne mein Kind nicht wieder“.

Die ZWSt mit seinem Namen zu verknüpfen, finde ich deshalb nicht so ganz neben der Sache.

Mr.X(R)

28.07.2010, 10:51

@ Alfred

Berechnung der ZWS

» » Ach ja @Alfred: Für das Desaster mit der heutigen ZwSt ...den Prof. Bayer
» verantwortlich zu machen, ist doch ziemlich neben der Sache. Der wollte ja
» gerade diese Gruppen nicht in der ZwSt haben. Wenn ich richtig informiert
» bin, hat Bayer die ZwSt ja nicht
» » "einfach so" erfunden, sondern wurde von der Stadt Überlingen
» angesprochen. Die hätten wahrscheinlich auch jemand anderen gefragt...
»
» B. wollte den Besitz von Ferienwohnungen, die für den eigenen Bedarf
» genutzt werden, besteuern und hat auf die nicht vorwiegend genutzte Wohnung
» abgehoben. Damit nahm das Unheil eien Lauf. Das hat er nicht gewollt, der
» gute Prof. Dr. jur. H-W. Bayer. :-( Mir kommen die Tränen.
»
» Natürlich hat B. die ZWSt nicht eingeführt, sondern „nur“ ein
» Rechtsgutachten geliefert, das als Blaupause diente. Die Überlinger
» brauchten auch niemand anderen zu fragen. B. hat es ganz freiwillig getan.
»
» Deswegen ist er für mich nicht aus dem Schneider. Wer die Grundlagen für
» eine neue Steuer liefert, sich für diese Erfindung als Ehrenbürger aus- und
» als Vater derselben bezeichnen lässt, kann sich nicht einfach mit der Klage
» aus der Verantwortung stehlen "Ich erkenne mein Kind nicht wieder“.
»
» Die ZWSt mit seinem Namen zu verknüpfen, finde ich deshalb nicht so ganz
» neben der Sache.


Natürlich kann/darf man die ZwSt mit dem Namen Prof. Bayer verknüpfen, aber kann man ihn für die Auswüchse verantwortlichen machen, die anfingen, als Hamburg die ZwSt einführte? DAS scheint mir unangemessen.

Mr.X(R)

28.07.2010, 10:58

@ Yvonne Winkler

Berechnung der ZWS

» Neid und Missgunst ist der Diskussion sicher nicht förderlich.
» Ohne im Detail die Probleme der Ferienwohnungsbesitzer aus eigener
» Anschauung zu kennen, ist das "Allgäuproblem", das hier von Herrn Butzmann,
» Gustav et al. diskutiert wird, den teilweise absurd hohen Steuersätzen und
» der faktischen Schonung der Einheimischen geschuldet.
» Offenbar halten sich die norddeutschen Ferienorte mit solchen Auswüchsen
» zurück.
»
» Prof. Bayer hatte die Ferienwohnungsproblematik bei der Gestaltung der
» Zweitwohnungsteuern vor Auge und nicht die Kinderzimmervariante. Im Sinne
» der Kausalität hat er natürlich die Grundlage dafür gelegt, auch wenn er
» sie auf die Studenten - und Azubiproblematik bezogen gar nicht wollte.
»
» Freue mich i.Ü. immer über Ihre Beiträge, Mr. X, weil sie so schön
» ausgewogen sind.:-)

Na ja, die "faktische Schonung der Einheimischen" ist ja eine Folge des BVerfG-Beschlusses aus dem Sommer 1995, wonach die Besteuerung Einheimischer praktisch nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Sicherlich gilt auch im Norden "je größer das Objekt, desto höher die Steuer", was sich auch durchaus in vierstelligen Beträgen niederschlagen kann, aber angesichts der Steuersätze von Baden-Baden und anderer Kommunen in B-W ließe sich da schon eher mal über "Erdrosselungswirkung" nachdenken.

Alfred(R)

E-Mail

28.07.2010, 12:02

@ Mr.X

Berechnung der ZWS

» Na ja, die "faktische Schonung der Einheimischen" ist ja eine Folge des BVerfG-Beschlusses aus dem Sommer 1995, wonach die Besteuerung Einheimischer praktisch nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Ebenso wie die Besteuerung der Werktätigen/Auszubildenden. Stellt sich nur die Frage, was das BVerfG 1983 eigentlich zu mosern hatte.

» Sicherlich gilt auch im Norden "je größer das Objekt, desto höher die Steuer", ...
Es ist sicherlich alles relativ, aber: "Je größer das Objekt, desto höher die Steuer" stimmt prozentual für die Berechnung der ZWSt bei der Staffelmiete eben nicht. Da ist es eher umgekehrt.
Beispiel Baden-Baden:
Der „Spitzensteuersatz“ liegt bei 35,2 % bei einer monatlichen Kaltmiete von mehr als 625 EURO – dafür kriegt man in Baden-Baden nicht viel. Ein „exklusiveres“ Objekt kostet prozentual dann weniger.