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J M(R)

02.07.2010, 17:10
 

Geerbtes Haus in gleichem Ort

Hallo, ich habe vor Jahren ein Haus überschrieben bekommen in dem meine Eltern leben. Ich selbst wohne am gleichen Ort in einer Mietwohnung. Jetzt schreibt die Gemeinde was von
Zweitwohnungssteuer ?
Ist das rechtens. Kann man was dagegen tun ?
Oder gleich mit dem Anwalt alles Ausloten was geht ??

Vielen dank für Eure / Ihre Unterstützung im voraus.

J M

Alfred(R)

E-Mail

02.07.2010, 20:05

@ J M

Geerbtes Haus in gleichem Ort

Da Du die Kommune nicht genannt hast, ist eine präzise Auskunft schwer, denn dazu müsste man die Satzung kennen.
Ganz allgemein:
Du bist Eigentümer des Hauses. Wenn Deine Eltern darin leben, sind sie Inhaber des Hauses - damit fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Hieb- und stichfest ist die Sache mit einem schritlichen Mietvertrag - wobei die Miete ruhig 0 EURO betragen kann. Dann können eigentlich keine dummen Fragen aufkommen.
Dieser Mietvertrag sollte mit dem Datum der Überschreibung begonnen haben.

J M(R)

02.07.2010, 22:24

@ Alfred

Geerbtes Haus in gleichem Ort

» Da Du die Kommune nicht genannt hast, ist eine präzise Auskunft schwer,
» denn dazu müsste man die Satzung kennen.

Kommune ist Büchen in Schleswig Holstein.

Alfred: Ich danke schon mal für den ersten Tipp. Wahrscheinlich kann man damit schon viel richten. :-)

Aber ein Mietvertrag mit 0,00 Euro....nimmt einen den einer ab ?

Gruß
JM

Alfred(R)

E-Mail

02.07.2010, 22:58

@ J M

Geerbtes Haus in gleichem Ort

» Aber ein Mietvertrag mit 0,00 Euro....nimmt einen den einer ab ?
Ich bin kein Experte für Mietrecht, und natürlich wird da die Behauptung kommen, dies sei nur ein Scheinvertrag (gegenüber dem Finanzamt gäbe es da sicherlich echte Probleme, wenn man die Abschreibung ansetzen will – doch das ist Einkommensteuerrecht). Aber "der Scheinvertrag" lässt sich für die ZWSt entkräften, denn die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung innerhalb der Familie ist so ungewöhnlich nicht, Außerdem: Mieteinnahmen müssten versteuert werden, auch ein Grund, von den Eltern keine Miete zu verlangen und dafür ggf. auf andere Steuervorteile zu verzichten.

Natürlich wird es Ärger geben, denn die Gemeinde wird behaupten wollen, dass Du als Eigentümer auch Inhaber des Hauses bist und Deine Eltern (Familie) keine Verfügungsbefugnis über das Haus haben. Aber wenn die Eltern Mieter des Hauses sind (sie könnten auch ein Nießbrauchrecht haben), kannst Du es getrost auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Den müsste die Gemeinde verlieren.