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josephine(R)

01.06.2010, 10:30
 

Erfolgsaussichten von Klage gegen Schätzungsbescheid

Hallo!
Ich habe vor ein paar tagen einen Schätzungsbescheid der Stadt Köln zur Zweitwohnsitzsteuer erhalten. Da ich anscheinend in meinem Antrag die Rückseite übersehen habe und dementsprechend die Kaltmiete nicht eingetragen habe, haben sie mir statt meiner 23qm gleich 60qm berechnet und statt nur 225Euro Kaltmiete 582Euro. Statt mich zu informieren, dass ich da etwas vergessen habe.
Ich möchte jetzt beim VG klagen, damit ich wenigstens den passenden Betrag berechnet bekomme. Hat eine solche Klage Erfolg? Wie war das in anderen Fällen, von denen ich hier auch schon gelesen habe? Oder muss ich im Endeffekt die Gerichtskosten und die zu hohe Steuer bezahlen?
danke für antworten!
Josephine

Alfred(R)

E-Mail

01.06.2010, 13:52

@ josephine

Erfolgsaussichten von Klage gegen Schätzungsbescheid

Derartige Klagen hatten bisher im allgemeinen Erfolg. Das weiß auch die Stadt.
Kann allerdings sein, dass Du auf den Gerichtskosten ganz oder teilweise sitzen bleibst, weil Du die Erklärung nicht vollständig ausgefüllt hast. Aber das ist allemal weniger als der Differenzbetrag.
Leider schreibst Du nicht, wie viel Zeit Du noch hast, um die Klage einzureichen. Wenn die Zeit noch reicht, solltest Du so vorgehen:
1. Klage formulieren.
2. Kassen- und Steueramt anrufen, Sachverhalt schildern und Klage ankündigen, Korrektur des Bescheids rechtzeitig vor Ende der Klagefrist verlangen, Aktennotiz über das Gespräch anfertigen.
3. Geht die Stadt darauf ein, erübrigt sich die Klage. Wenn nicht: unter Einhaltung der Frist klagen und bei der Stadt Antrag auf Aussetzung des Vollzug stellen.
Falls noch Fragen sind: Ggf. per E-Mail.

LionelHutz(R)

E-Mail

02.06.2010, 19:16

@ josephine

Erfolgsaussichten von Klage gegen Schätzungsbescheid

» Ich möchte jetzt beim VG klagen, damit ich wenigstens den passenden Betrag berechnet bekomme. Hat eine solche Klage Erfolg? Wie war das in anderen Fällen, von denen ich hier auch schon gelesen habe? Oder muss ich im Endeffekt die Gerichtskosten und die zu hohe Steuer bezahlen?

Deine Klage sollte Erfolg haben. Auf den Kosten wirst Du, wie es momentan aussieht, so oder so sitzen bleiben.

Allerdings glaube ich in meinem ungestümen Leichtsinn immer noch, dass in absehbarer Zeit ein Gericht die Nichtigkeit der Kölner Satzung feststellen wird.

Gelangt das VG Köln vor Abschluss Deines Verfahrens zu der Erkenntnis, dass die Kölner Zweitwohnungssteuersatzung doch nichtig ist, sollte die Stadt Köln die Verfahrenskosten zu tragen haben.

Die Klage solltest Du zulässig und insbesondere fristgemäß auch erstmal ohne weitere Begründung einlegen können. Lässt Du Dir zu viel Zeit mit der Begründung, wird Dich das Gericht, erfahrungsgemäß, unter Fristsetzung (z.B. 8 Wochen) zu einer Klagebegründung auffordern. ;-)

josephine(R)

04.06.2010, 22:03

@ Alfred

Erfolgsaussichten von Klage gegen Schätzungsbescheid

Hallo!
Danke für die Informationen! Ich werd jetzt Klage einreichen und sehen, was dabei herumkommt.
LG josephine